Correctiv erleidet Niederlage vor Berliner Gericht: AfD-Abgeordnete setzt sich durch
Correctiv verliert vor Gericht: AfD-Politikerin erfolgreich

Justizstreit um Potsdamer Treffen: Correctiv muss Niederlage vor Berliner Landgericht hinnehmen

Im anhaltenden Rechtsstreit um die Berichterstattung der investigativen Rechercheplattform Correctiv über das sogenannte Potsdamer Treffen hat die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy einen bedeutenden Erfolg erzielt. Das Landgericht Berlin gab ihrer Klage statt und untersagte damit insgesamt drei umstrittene Äußerungen in der Berichterstattung. Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels kündigte umgehend an, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen, was den juristischen Konflikt weiter verlängert.

Kernfrage: Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung?

Im Zentrum des Verfahrens stand die grundsätzliche Frage, ob bestimmte Aussagen in den Correctiv-Artikeln als zulässige Meinungsäußerungen oder als unzulässige Tatsachenbehauptungen zu werten sind. Das Gericht verkündete zunächst nur den Urteilstenor ohne ausführliche Begründung, sodass die detaillierte rechtliche Einordnung noch aussteht. Die Entscheidung ist zudem nicht rechtskräftig, was Raum für weitere juristische Auseinandersetzungen lässt.

„Wir sind sehr überrascht über das Urteil des Landgerichts Berlin, insbesondere im Vergleich zum klar gewonnenen Verfahren in Hamburg“, erklärte Chefredakteur von Daniels gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Er betonte nachdrücklich: „Der unbestrittene Faktenkern unserer Recherche wurde nicht angegriffen, lediglich zwei journalistische Wertungen.“ Demgegenüber zeigte sich Huys Anwalt, Carsten Brennecke, zufrieden: „Wir fühlen uns in unserer Ansicht betätigt, dass Kernaussagen als Tatsachenbehauptung verstanden werden.“

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Unterschiedliche Urteile in Hamburg und Berlin

Interessanterweise hatte das Landgericht Hamburg Ende 2025 die Klagen anderer Teilnehmer des Potsdamer Treffens abgewiesen. Damals waren der Initiator des Treffens, Gernot Mörig, und der Jurist Ulrich Vosgerau mit ihren Klagen gescheitert. Auch diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig, was ein uneinheitliches Bild der juristischen Bewertung zeichnet.

Hintergrund der gesamten Auseinandersetzung ist der vielbeachtete Correctiv-Bericht vom Januar 2024 mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“. Dieser beleuchtete ein Treffen von Rechten und Rechtsextremen in einem Hotel bei Potsdam im November 2023. Besonders kontrovers diskutiert wurde darin die Einordnung, dass es bei dem vorgestellten Konzept der „Remigration“ um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen sei. Dieses Konzept war vom früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, präsentiert worden.

Huys Rolle und die konkreten Streitpunkte

An dem umstrittenen Treffen nahmen auch Politiker von AfD und CDU teil, darunter die nun klagende Abgeordnete Gerrit Huy. Das Gericht hatte ihre persönliche Anwesenheit angeordnet, wo sie erklärte, sie habe bei der Veranstaltung kaum jemanden gekannt. Dass Martin Sellner als Redner auftreten würde, sei ihr nicht bekannt gewesen. Nach Angaben ihres Anwalts habe Huy auch keine Einladung erhalten, in der Initiator Mörig diesen Programmpunkt genannt hatte.

Vor Gericht ging es konkret um drei Punkte: die Einordnung des sogenannten Masterplans zur Ausweisung von Staatsbürgern, eine Äußerung des Juristen Ulrich Vosgerau sowie eine Aussage eines weiteren Teilnehmers, die Correctiv im Rahmen eines anderen Textes online zugänglich gemacht hatte. Alle drei Äußerungen sind durch die Gerichtsentscheidung nun untersagt, sowohl für Correctiv als auch für den anderen betroffenen Teilnehmer.

Dieser Fall verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen investigativem Journalismus und politischen Akteuren in Deutschland. Während Correctiv auf sein Recht auf Meinungsäußerung pocht, sehen die Kläger ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Die angekündigte Berufung wird zeigen, ob sich die Berliner Entscheidung in höherer Instanz bestätigt oder ob die Hamburger Linie letztlich Oberhand gewinnt.

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