Nicht-binäre Person klagt nach Schwimmkurs-Ausschluss in Brandenburg: Gericht entscheidet über Diskriminierung
Nicht-binäre Person klagt nach Schwimmkurs-Ausschluss

Nicht-binäre Person klagt nach Schwimmkurs-Ausschluss in Brandenburg: Gericht entscheidet über Diskriminierung

In einem Rechtsstreit, der Neuland betritt, muss sich das Amtsgericht Brandenburg an der Havel mit einem Fall von Diskriminierung auseinandersetzen. Eine nicht-binäre Person aus Berlin wurde während eines Reha-Aufenthalts in der Klinik „Hoher Fläming“ in Bad Belzig vom Schwimmkurs ausgeschlossen, nachdem sie oben ohne gebadet hatte. Der Vorfall ereignete sich im Jahr 2022 und hat nun zu einer Klage geführt, die am 17. April 2026 entschieden werden soll.

Details zum Vorfall und zur Klage

Die nicht-binäre Person, Yyuri Steffan, fühlt sich keinem Geschlecht zugehörig, wurde in der Klinik jedoch als Frau wahrgenommen. Nach Beschwerden von Mitpatienten über das Oben-Ohne-Baden wurde Steffan vom Schwimmkurs ausgeschlossen. „Ich habe einmal unter Anleitung mit der Gruppe und zweimal am freien Schwimmen teilgenommen“, erklärte Steffan der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“. „Danach wurde ich für den Rest der Reha vom Schwimmen ausgeschlossen.“ Ein Arzt übermittelte diese Entscheidung im Rahmen seiner Visite.

Der Anwalt der Person, Georg Fähle, argumentiert, dass es sich um Diskriminierung handelt, da Steffan gezwungen wurde, sich einer Geschlechtseinteilung zu unterwerfen und den Oberkörper zu bedecken. Die klagende Person, die zum Zeitpunkt des Vorfalls 33 Jahre alt war, beantragt Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 2.000 Euro. Fähle betonte: „Es erscheint uns wichtig, dass es abschreckenden Charakter hat.“

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Reaktion der Klinik und interne Maßnahmen

Die Reha-Klinik „Hoher Fläming“, die zum diakonischen Unternehmen Oberlinhaus gehört und auf orthopädische Rehabilitation spezialisiert ist, bedauert, dass sich die Person diskriminiert fühlt. In einer Stellungnahme sprach die Klinik von einer „Dilemma-Situation“ und verwies auf gesellschaftliche Veränderungsprozesse, die Verunsicherung hervorrufen können. „Als Oberlinhaus können wir dazu nur feststellen, dass es niemals unserem Selbstverständnis entspricht, Menschen auszugrenzen“, hieß es. Dennoch könnten unterschiedliche Normenverständnisse zu Entscheidungen führen, die betroffene Personen verletzen.

Als Folge des Streits hat die Klinik einen internen Prozess eingeleitet, bei dem sich die Beschäftigten mit dem Thema der Geschlechtsdiversität auseinandersetzen. Dies zeigt einen Lernprozess, der auf die wachsende Sensibilität für geschlechtliche Vielfalt im Gesundheitswesen hinweist.

Hintergrund und vergleichbare Fälle

Verbände wie der Bundesverband Trans* weisen darauf hin, dass nicht-binäre und Transmenschen häufig Benachteiligung und Diskriminierung im Gesundheitswesen erleben, beispielsweise durch geschlechtsspezifische Anreden in Wartezimmern. Allerdings gibt es inzwischen viele engagierte Ärzte und Kliniken in Deutschland, die Konzepte für einen respektvollen Umgang entwickelt haben.

Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, betonte, dass in fast allen Kliniken Leitfäden für einen diskriminierungsfreien Umgang mit Patienten existieren. Unabhängig von diesem Fall sorgte Oben-Ohne-Baden bereits in anderen Kontexten für Rechtsstreitigkeiten. In Berliner Schwimmbädern ist es seit 2023 für alle Personen erlaubt, und ein ähnlicher Fall an einem Wasserspielplatz führte zu Regelungen, die primäre Geschlechtsorgane bedecken müssen, nicht jedoch die Brüste.

Ausblick auf die Gerichtsentscheidung

Richter Matthias Thiele vom Amtsgericht Brandenburg an der Havel kündigte an, dass am 17. April 2026 entweder ein Urteil gefällt oder eine Beweisaufnahme durchgeführt wird. Solche Rechtsstreitigkeiten seien recht selten, was die Bedeutung dieses Falls unterstreicht. Die Entscheidung könnte wegweisend für den Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt in Reha-Einrichtungen und anderen Gesundheitsinstitutionen sein.

Dieser Fall verdeutlicht die Herausforderungen, die mit gesellschaftlichen Veränderungen einhergehen, und betont die Notwendigkeit von Sensibilisierung und klaren Richtlinien, um Diskriminierung zu vermeiden. Die Klinik in Bad Belzig hat bereits Schritte unternommen, um aus dem Vorfall zu lernen, während die Gerichtsentscheidung im April weitere Klarheit bringen wird.

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