Fast 300 Verbraucher klagen gegen Neubrandenburger Stadtwerke wegen Fernwärmepreisen
300 Verbraucher klagen gegen Stadtwerke Neubrandenburg

Fast 300 Verbraucher klagen gegen Neubrandenburger Stadtwerke wegen Fernwärmepreisen

Seit wenigen Wochen läuft eine bemerkenswerte Sammelklage gegen die Neubrandenburger Stadtwerke, die bereits knapp 300 Betroffene mobilisiert hat. Die Klage richtet sich gegen sogenannte "stark erhöhte Fernwärmepreise", die nach Ansicht der Kläger nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Rasche Mobilisierung der Betroffenen

Innerhalb von nur drei Wochen haben sich genau 291 Verbraucher im offiziellen Klageregister für die Sammelklage angemeldet. Diese Zahlen wurden vom Bundesamt für Justiz auf Anfrage bestätigt und umfassen den Zeitraum vom 22. Januar bis zum 12. Februar. Besonders bemerkenswert ist die regionale Konzentration: Rund 95 Prozent der Kläger, also 276 Personen, haben Neubrandenburg als ihren Wohnort angegeben.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, der die Klage unterstützt, argumentiert, dass die Preiserhöhungen der Stadtwerke "ungerechtfertigt" seien. Die Kritik zielt insbesondere auf die verwendete Preisberechnungsformel ab, die nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht den gesetzlichen Vorgaben entspreche.

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Stadtwerke wehren sich gegen Vorwürfe

Die Neubrandenburger Stadtwerke haben die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Sprecherin Steffi Schwabbauer betonte, dass die Preisanpassungsformel auf den geltenden gesetzlichen Vorgaben basiere und seit vielen Jahren angewendet werde. Die Stadtwerke verweisen auf die besonderen Umstände der Energiekrise, die durch den Ukrainekrieg ausgelöst wurde.

"Durch die Energiekrise als unmittelbare Folge des Ukrainekriegs ist es zu extremen Verwerfungen auf den Energiemärkten und zu einem sprunghaften Anstieg der Gaspreise gekommen", erklärte Schwabbauer. Die Auswirkungen dieser Krise seien bereits früh sichtbar gewesen, weshalb sich die Stadtwerke intensiv mit der bestehenden Preisformel befasst hätten.

Ein externer Berater wurde mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Formel beauftragt. Das Ergebnis dieser Prüfung zeige laut Stadtwerke-Sprecherin, "dass die angewandte Preisgleitklausel die Kostenstrukturen zutreffend und nachvollziehbar abbildet". Eine einseitige Änderung der Formel hätte erhebliche rechtliche Risiken für das Unternehmen bedeutet.

Durchschnittlicher Anspruch bei über 2700 Euro

Während die Stadtwerke ihre Position verteidigen, beziffert der Bundesverband der Verbraucherzentralen die finanziellen Ansprüche der Betroffenen auf "mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro". Im Anmeldeformular zur Sammelklage haben Verbraucher die Möglichkeit, Angaben zur Höhe ihres Anspruchs zu machen.

Obwohl diese Angabe kein Pflichtfeld ist und nicht alle Angemeldeten einen Betrag angegeben haben, ergibt sich aus den bisherigen Meldungen ein beachtlicher Durchschnittswert. Nach Angaben des Bundesjustizamtes beläuft sich der durchschnittliche Anspruch der bisher gemeldeten Beträge auf 2746,27 Euro.

Ausblick auf das Gerichtsverfahren

Derzeit ist noch unklar, wann die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Rostock beginnen wird. Das Bundesjustizamt weist darauf hin, dass eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich ist. Nach diesem Verfahrensschritt folgt als letzter und ebenfalls noch nicht terminierter Schritt das Urteil des Oberlandesgerichts.

Die Sammelklage gegen die Neubrandenburger Stadtwerke entwickelt sich damit zu einem bedeutenden Fall im Bereich der Verbraucherrechte und Energiepreispolitik. Die hohe Beteiligung von fast 300 Personen innerhalb weniger Wochen unterstreicht die Bedeutung des Themas für die betroffenen Haushalte in der Region.

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