EU-Verbot: Angler müssen Angelkasten umrüsten – Blei wird ersetzt
EU-Verbot: Angler müssen Angelkasten umrüsten

Angler in Deutschland stehen vor tiefgreifenden Veränderungen. Der REACH-Ausschuss der Europäischen Union hat Verkaufsbeschränkungen für bleihaltige Angelprodukte beschlossen. Dies betrifft vor allem Bleigewichte und -köder, die schrittweise aus dem Handel verschwinden werden. Die neuen umweltfreundlichen Alternativen, wie etwa Wolfram (Tungsten), sind deutlich teurer. Angler müssen daher künftig tiefer in die Tasche greifen.

Schrittweiser Verkaufsstopp

Die Verordnung sieht gestaffelte Übergangsfristen vor: Bereits nach sechs Monaten dürfen Händler keine Drop-In-Bleie und Bleidraht mehr verkaufen. Nach drei Jahren folgt ein Verkaufsverbot für Angelbleie und Köder bis 50 Gramm. Nach fünf Jahren sind auch schwerere Gewichte zwischen 50 Gramm und 1 Kilogramm betroffen. Ausnahmen gelten für Produkte mit einem Bleigehalt unter einem Prozent sowie für Kupferlegierungen mit weniger als drei Prozent Blei. Mikro-Schrotbleie unter 0,06 Gramm bleiben in kindersicherer Verpackung erlaubt.

Bestandsschutz für Angler

Ein generelles Nutzungsverbot für bereits vorhandene Bleiprodukte gibt es nicht. Angler dürfen ihre Bestände weiterhin verwenden. Händler müssen bleihaltige Produkte während der Übergangszeit deutlich kennzeichnen, um auf Umwelt- und Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Die genauen Etikettierungsvorschriften werden noch festgelegt.

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Umweltauswirkungen und Reaktionen

Die Maßnahmen dienen dem Umweltschutz: Jährlich gelangen schätzungsweise 4.800 Tonnen Blei aus Angelgeräten in die Natur, und rund sieben Millionen Vögel nehmen Bleigewichte auf. Der Deutsche Angelfischerverband fordert praktikable und erschwingliche Lösungen. Die European Fishing Tackle Trade Association (EFTTA) begrüßt die Planungssicherheit, kritisiert jedoch das Fehlen eines vollständigen Nutzungsverbots und warnt vor einem illegitimen Graumarkt für Bleiprodukte aus Nicht-EU-Ländern.

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