Landarztquote in MV: 57 Studienplätze für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie frei
MV: 57 Studienplätze über Landarztquote frei

Landarztquote in Mecklenburg-Vorpommern ausgeweitet: 57 Studienplätze warten auf Bewerber

In Mecklenburg-Vorpommern stehen aktuell 57 Studienplätze in den Fächern Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie zur Verfügung – vorausgesetzt, die künftigen Absolventen verpflichten sich, nach ihrem Abschluss mindestens zehn Jahre in unterversorgten ländlichen Regionen des Bundeslandes zu praktizieren. Dieses besondere Angebot wird über die sogenannte erweiterte Landarztquote ermöglicht, die der Landtag im Januar dieses Jahres beschlossen hat.

Konkrete Zahlen und Bewerbungssituation

Das Gesundheitsministerium in Schwerin sucht derzeit Bewerber für insgesamt 42 Plätze im Fach Medizin, acht in der Zahnmedizin und sieben in der Pharmazie. Die Bewerbungsfrist begann am 30. März und endet am 25. April, um einen Studienstart bereits im kommenden Wintersemester zu ermöglichen. Bislang sind jedoch erst 35 Bewerbungen für alle 57 verfügbaren Plätze eingegangen.

Ein Sprecher von Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) betonte: „Darüber hinaus verzeichnen wir eine Vielzahl an Interessenten an unserem Servicetelefon.“ Die relativ kurze Bewerbungsfrist wurde bewusst gewählt, um den dringenden Bedarf an medizinischem Fachpersonal in ländlichen Gebieten möglichst schnell zu decken.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Hintergrund: Der drohende Fachkräftemangel

Hinter der Ausweitung der Landarztquote steht ein sich abzeichnender Mangel an Ärzten, Zahnärzten und Apothekern in verschiedenen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. Mit dem neuen Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz können erstmals auch Studienplätze in den Bereichen Zahnmedizin und Pharmazie über diese Quote vergeben werden – ein bundesweit einmaliger Schritt.

Gesundheitsministerin Drese erläuterte zudem eine weitere Neuerung: „Absolventinnen und Absolventen erhalten mehr Flexibilität bei der Facharzt-Ausbildung. Sie können künftig nicht mehr ausschließlich als Hausärzte oder Kinderärztinnen tätig werden, sondern je nach regionalem Versorgungsbedarf auch weitere Facharztrichtungen wie Augenheilkunde, Gynäkologie, Dermatologie, Urologie, Neurologie oder HNO-Heilkunde einschlagen, sofern dort ein Mangel herrscht.“

Verpflichtungen und Konsequenzen

Wer einen Studienplatz über die Landarztquote annimmt, muss sich vertraglich verpflichten, nach erfolgreich beendetem Studium mindestens zehn Jahre in einem unterversorgten oder drohend unterversorgten Gebiet in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu sein. Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass sich die Einstufung der Gebiete während des Studiums ändern könnte und eine Niederlassung im Wunschgebiet möglicherweise nicht mehr möglich ist.

Bei einer Vertragsverletzung droht eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Investition in die Ausbildung tatsächlich dem angestrebten Zweck dient: der Sicherstellung der medizinischen Versorgung in strukturschwachen Regionen.

Die erweiterte Landarztquote bietet somit eine Chance für Studieninteressierte, auch ohne Einser-Abitur einen begehrten Studienplatz in Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie zu erhalten – verbunden mit der Verantwortung, einen konkreten Beitrag zur Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns zu leisten.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration