MV-Landtag bremst Regierung aus: Kein Sprint zum Hausarzt
Das neue Heilberufsgesetz, das der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern jetzt beschlossen hat, ist gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf deutlich geändert worden. Die geplante Verkürzung der Facharzt-Weiterbildung zum Allgemeinmediziner wurde nach massiver Kritik von Praktikern gestrichen.
Qualität vor Schnelligkeit bei Hausarzt-Ausbildung
Mit einem im November 2025 ins Parlament eingebrachten Entwurf wollte die Landesregierung ursprünglich ermöglichen, die auf das Medizinstudium folgende Facharzt-Weiterbildung zum Allgemeinmediziner schneller als bisher zu durchlaufen. Künftig sollte erlaubt werden, diesen eigentlich fünfjährigen Ausbildungsabschnitt auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß von drei Jahren zu reduzieren.
In der jetzt im März 2026 verabschiedeten Fassung des Heilberufsgesetzes ist dieser Passus nicht mehr enthalten. In den Anhörungen zum Gesetz war unter anderem vom Hausärzteverband massive Kritik an diesem Vorhaben geäußert worden. Aus Qualitätsgründen sei es unverzichtbar, an der fünfjährigen Weiterbildung festzuhalten, hieß es.
Weitere geplante Änderungen gestrichen
Auch andere ursprünglich geplante Änderungen im Gesundheitsrecht fielen bei Praktikern durch:
- Die Kommunen als Träger der Rettungsdienste protestierten vehement gegen das Vorhaben, Ärzten im Rettungsdienst zu ermöglichen, eine vollständige Leichenschau vorzunehmen
- Ärzteverbände warnten, dies hätte ärztliche Notfallressourcen über längere Zeiträume gebunden
- Notärzte wären für weitere Notfälle nicht verfügbar gewesen
Auch diese geplante Gesetzesänderung wurde daraufhin zurückgenommen.
Koalition streicht eigenen Entwurf zusammen
Dass die Koalitionsfraktionen selbst einen Gesetzesentwurf der Landesregierung derartig zusammenstreichen, sei schon bemerkenswert, kommentierte die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Katy Hoffmeister, vor der Abstimmung durch das Parlament.
Neben der Überarbeitung der Rechtsgrundlagen für die Heilberufekammern seien von den ursprünglich geplanten Änderungen nur wenige übrig geblieben. Als wichtigste zählte Hoffmeister, die zugleich Sozialausschussvorsitzende ist, auf:
- Die fachärztliche Weiterbildung kann künftig in Verbünden organisiert werden
- Diese Maßnahme ist vor dem Hintergrund der Krankenhausreform unerlässlich
- Kleine Kliniken bleiben so attraktive Arbeits- und Ausbildungsorte
Richtig und wichtig findet Hoffmeister auch, dass gesetzlich ein interkollegialer Austausch unter Ärzten bei Kindeswohlgefährdungen geregelt wird. Allerdings gehen ihrer Fraktion die Formulierungen hierzu nicht weit genug.
Opposition: Gesetz löst keine strukturellen Probleme
Für Thomas de Jesus Fernandes von der AfD nimmt das Gesetz einige, teils auch längst überfällige Anpassungen vor. „Aber eins muss man auch sagen: Dieses Gesetz löst nicht ein einziges strukturelles Problem in der medizinischen Versorgung hier im Land“, kritisierte er.
Viele Regelungen darin seien erst durch Änderungsanträge korrigiert worden, nicht nur die Opposition, sondern auch die Regierungsfraktionen selbst hätten sich hier ins Zeug gelegt. „Das zeigt sehr deutlich: Der Gesetzentwurf war in zentralen Punkten schlichtweg nicht ausgereift.“
Linke lobt Umgang mit Expertise
Wenn an einem Gesetzentwurf nichts geändert würde, werde den Koalitionsparteien Arroganz der Macht vorgeworfen. Werde auf die Expertise in den Anhörungen eingegangen, sei das aber offenbar auch nicht richtig, erwiderte Torsten Koplin für die Linke.
Er stellte klar: „Hier ist ein Umgang praktiziert worden, wie man ihn sich nur wünschen kann, dass Expertinnen und Experten zu Wort kommen und dass dann abgewogen wird.“ Herausgekommen sei kein gestutztes, sondern nach wie vor ein progressives Gesetz, das weiter auf dem Prüfstand stehen wird, weil weitere bundesgesetzliche Regelungen anstehen.
Abstimmungsergebnis
Wie SPD und Linke stimmte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem überarbeiteten Gesetzentwurf zu. Alle anderen Parlamentarier enthielten sich. Das neue Heilberufsgesetz tritt damit in einer deutlich entschärften Version in Kraft, nachdem Expertenmeinungen aus der Praxis Gehör fanden und zu substantiellen Änderungen führten.



