Wolf-Jagdgesetz: Mecklenburg-Vorpommern lehnt Bundesrats-Beschluss ab
MV lehnt neues Wolf-Jagdgesetz im Bundesrat ab

Wolf-Jagdgesetz: Mecklenburg-Vorpommern lehnt Bundesrats-Beschluss ab

Der Wolf ist in Deutschland durch eine Gesetzesänderung nun offiziell zur jagdbaren Tierart erklärt worden. Diese Entscheidung wurde am Freitag im Bundesrat verabschiedet, doch Mecklenburg-Vorpommern hat als eines der Bundesländer seine Zustimmung verweigert. Umweltminister Till Backhaus von der SPD äußerte deutliche Kritik an der neuen Regelung und sieht erhebliche rechtliche Probleme in der Umsetzung.

Widersprüchliche Regelungen als Hauptkritikpunkt

Backhaus betonte, dass das neue Bundesjagdgesetz nicht geeignet sei, um effektiv gegen den Wolf vorzugehen. Seiner Ansicht nach existieren zwischen dem Bundesjagdgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz widersprüchliche Bestimmungen, die zu erheblichen Unsicherheiten führen. „Für einen klaren Vorrang des Jagdgesetzes fehlt eine eindeutige rechtliche Grundlage“, erklärte der Minister. Er rechnet fest damit, dass das neue Gesetz aufgrund dieser Unstimmigkeiten vor Gericht angefochten wird.

Obwohl Mecklenburg-Vorpommern der Gesetzesnovelle nicht zugestimmt hat, kündigte Backhaus an, dass das Bundesland seine Hausaufgaben erledigen werde. „Wir werden zeitnah einen Managementplan für den Wolf im Nordosten vorlegen“, versicherte er. Allerdings äußerte er Zweifel daran, ob dieser Plan jemals praktische Anwendung finden wird. „Zumindest für diesen Sommer dürfte sich der Wolf in Deutschland wohl bald wieder in Sicherheit wiegen. Die Weidetierhalter hingegen nicht“, fügte er hinzu.

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Wolfsbestand und Angriffe in Mecklenburg-Vorpommern

Nach Angaben des Schweriner Umweltministeriums lebten im vergangenen Jahr 28 Wolfsrudel in Mecklenburg-Vorpommern, was einen deutlichen Anstieg gegenüber den 19 Rudeln im Vorjahr darstellt. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 77 mutmaßliche Wolfsangriffe auf Weidetiere registriert. Bei diesen Vorfällen wurden 424 Tiere getötet und 39 weitere verletzt. Diese Zahlen unterstreichen die Dringlichkeit der Debatte um den Schutz von Weidetieren vor dem Raubtier.

Was das geänderte Bundesjagdgesetz vorsieht

Die Neuregelung des Bundesjagdgesetzes sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Der Wolf wird als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen.
  • Die Bundesländer können die Jagd in Regionen erlauben, in denen der Wolf einen günstigen Erhaltungszustand aufweist, also gute Überlebenschancen hat.
  • Die Jagdzeit ist auf den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober festgelegt.
  • Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden.
  • Die Länder können Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer zu schützen sind, beispielsweise auf Almen oder Deichen.
  • Für Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde soll weiterhin finanzielle Unterstützung vom Staat bereitgestellt werden.

Diese Regelungen sollen dazu beitragen, die Konflikte zwischen Wolfsschutz und Weidetierhaltung zu entschärfen, doch in Mecklenburg-Vorpommern stößt die Umsetzung auf erhebliche Skepsis.

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