Juristisches Tauziehen um Öltanker „Eventin“ vor Rügen geht weiter
Der Öltanker „Eventin“ gehört vor der Küste Rügens mittlerweile zum gewohnten Anblick. Dieser Zustand wird sich voraussichtlich noch länger fortsetzen, da der juristische Streit um das Schiff weiter andauert. Ein Tanker mit 99.000 Tonnen russischem Öl an Bord liegt seit über einem Jahr vor der Insel. Die Einziehung und Verwertung durch den Zoll wurde von Gerichten vorläufig gestoppt, doch die Behörde zeigt sich unbeirrt.
Gerichtliches Hauptverfahren in Hamburg anhängig
Inzwischen ist beim Finanzgericht Hamburg ein gerichtliches Hauptverfahren anhängig, wie die Generalzolldirektion auf Anfrage mitteilte. Mit der gewaltigen Ladung russischen Öls an Bord waren Anfang 2025 alle Systeme der „Eventin“ ausgefallen. Das Schiff konnte zwar gesichert werden, liegt jedoch seitdem vor Rügen fest. Ursprünglich plante der Zoll, das Schiff samt seiner wertvollen Ladung einzuziehen und zu verwerten.
Im Dezember hatte der Bundesfinanzhof in München im Rahmen eines Eilverfahrens jedoch auch in zweiter Instanz entsprechende Verfügungen gestoppt. „Die Prüfung der BFH-Entscheidung ist abgeschlossen“, erklärte ein Sprecher der Generalzolldirektion. „Die Rechtsauffassung der Zollverwaltung hat sich dadurch nicht geändert. Das Verwaltungsverfahren wird folglich weiter betrieben.“
Gericht verwies auf Notsituation des Schiffes
Der Bundesfinanzhof sah nach eigenen Angaben „begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen“. Anders als das Schiff selbst, das erst nach der Havarie auf eine Sanktionsliste der Europäischen Union gesetzt wurde, galt zum Zeitpunkt des Unglücks zwar bereits die Ladung als sanktioniertes Gut. Laut Gericht ist jedoch rechtlich unklar, ob das Schiff trotz der Sanktionen wegen des Notfalls EU-Gebiet anlaufen und auch wieder verlassen darf.
Das BFH bestätigte damit eine Entscheidung des Finanzgerichts Greifswald. Dieses hatte auf Antrag des Schiffseigners die Verfügungen zur Einziehung und Verwertung ausgesetzt. Gegen den Beschluss des Greifswalder Gerichts hatte das zuständige Hauptzollamt Stralsund Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Schiff als Teil der russischen Schattenflotte sanktioniert
Die Europäische Union zählt das 20 Jahre alte Schiff zur sogenannten Schattenflotte, mit der Russland internationale Sanktionen umgehen soll. Gegen diese Listung hat der Eigner vor dem Gericht der Europäischen Union Klage eingereicht. Als Begründung führt er an, das Schiff habe „zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte Ölprodukte in die Europäische Union zu transportieren“.
Die Einfuhr in deutsche Hoheitsgewässer sei unfreiwillig aufgrund eines „technischen Defekts erfolgt und durch das Recht auf Anlaufen eines Nothafens gedeckt“. Laut Angaben des Bundesfinanzhofs war die „Eventin“ auf dem Weg von Russland nach Indien, einem bedeutenden Abnehmer russischen Öls. Branchendaten zufolge war das Schiff auch in der Vergangenheit wiederholt zwischen Russland und Indien unterwegs.
Das juristische Tauziehen um den vor Rügen liegenden Öltanker zeigt die komplexen rechtlichen Fragen auf, die im Zusammenhang mit internationalen Sanktionen und maritimen Notfällen entstehen können. Während der Zoll auf einer Einziehung beharrt, verweisen die Gerichte auf die besonderen Umstände der Havarie und die daraus resultierenden rechtlichen Unklarheiten.



