Ostsee-Urlauber müssen bis zu vier Jahre nach Reise Strafe zahlen
Ostsee-Urlauber: Nachzahlung bis zu vier Jahre möglich

Die Kurabgabe in Ostseebädern sorgt immer wieder für Konflikte. Besonders in Sellin auf der Insel Rügen wird die Zahlung streng kontrolliert. Wer die Gebühr nicht entrichtet, muss mit einem Bußgeld rechnen – und das bis zu vier Jahre nach dem Besuch.

Strandvögte im Dauereinsatz

An der Ostsee gehört der Job des Strandvogts zu den unbeliebtesten. In Sellin arbeiten derzeit zwei Strandvögte, die unter anderem sicherstellen, dass Gäste die Kurabgabe bezahlen. Die Reaktionen sind oft negativ: Manche Urlauber greifen die Mitarbeiter persönlich an. Unbekannte stachen einem Mitarbeiter sogar mehrfach die Autoreifen kaputt, sodass er kündigte. Eine Mitarbeiterin der Kurverwaltung betont: „Dabei machen die Strandvögte nur ihre Arbeit und sorgen dafür, dass wir das Geld bekommen, um die Voraussetzungen zu schaffen, die ein Gast erwartet, wenn er hierherkommt.“

Kurkarte bringt Vergünstigungen

In der Nebensaison zahlen Gäste 2,54 Euro pro Tag, Kinder 0,63 Euro, 7- bis 13-Jährige und Schwerbeschädigte 1,27 Euro, Hunde 1 Euro. In der Hauptsaison sind es 3,37 Euro für Erwachsene, 0,84 Euro für Kinder, 1,69 Euro für 7- bis 13-Jährige und Schwerbeschädigte, Hunde bleiben bei 1 Euro. Mit der Kurkarte fahren Gäste kostenlos im öffentlichen Nahverkehr, nutzen Schiffe und Pendelverkehr der Weißen Flotte GmbH zwischen Sellin, Baabe, Gager und Thiessow, besuchen Museen kostenlos oder ermäßigt und erhalten Rabatte für Schwimmbad, Theater, Konzerte, Robbenfahrten und das Riesenrad. Die Tourist-Information stellt kostenloses Infomaterial zur Verfügung.

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Hohe Erwartungen trotz Zahlungsverweigerung

Immer wieder lehnen Urlauber die Kurabgabe ab oder versuchen, sich zu drücken. „Sie erwarten aber einen sauberen Strand, geleerte Papierkörbe, öffentliche WCs, Blumenpracht und Veranstaltungen“, so die Mitarbeiterin. „Sie kommen zu uns, wollen keine Kurkarte bezahlen und fragen nach dem Weg nach Binz. Doch auch die Mitarbeiterin kostet Geld. Und die wird nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern durch die Kurabgabe.“ Die Gebühr werde auf Basis einer fundierten Kostenanalyse berechnet, weshalb die Beträge manchmal krumm wirken.

Polizei bei Verweigerung

Wer ohne Kurkarte erwischt wird, kann beim Strandvogt ohne zusätzliche Gebühr nachkaufen. Das gilt als Ordnungswidrigkeit. Weigert sich ein Gast, seine Personalien anzugeben, dürfen die Strandvögte die Polizei hinzuziehen. Vor allem Tagesgäste sind betroffen, die eine Kurkarte vor Ort erwerben können. Vermieter oder Vermittlungsbüros fordern Urlauber, die ein Ferienhaus oder -zimmer buchen, meist schon vor der Anreise zur Zahlung auf. Einige Vermieter kassieren bei der Anreise, andere bitten ihre Gäste, die Gebühr in der Kurverwaltung oder Tourist-Information zu bezahlen. Letztlich trägt der Eigentümer die Verantwortung für die Abführung der Kurabgabe und muss prüfen, ob der Gast bezahlt hat.

Nachzahlung noch Jahre später

Dennoch entziehen sich immer wieder Gäste der Zahlung. Die Kurverwaltung spürt sie auf. „In unserem System erkennen wir, ob Vermieter Kurkarten hinterlegt haben. Wenn uns auffällt, dass ein Vermieter nur sehr wenige Kurkarten anlegt, schreiben wir ihn an und verlangen Belege. Das geschieht gar nicht so selten.“ So kann es vorkommen, dass Vermieter Urlauber noch Monate später kontaktieren und zur Zahlung der vergessenen Kurabgabe auffordern. Weigert sich der Urlauber, meldet der Eigentümer den Fall an die Kurverwaltung. Der Gast erhält dann einen Bescheid über die fällige Abgabe und muss sie entrichten – es sei denn, er kann nachweisen, dass er aus beruflichen Gründen vor Ort war. Die Nichtzahlung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Ordnungsgeld belegt werden kann. Die Kurverwaltung hat vier Jahre Zeit, die Abgabe einzufordern.

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