Fehlende Akteneinsicht: Acht Beanstandungen in Brandenburg
Fehlende Akteneinsicht: Acht Beanstandungen in Brandenburg

In Brandenburg hat die Landesbeauftragte für die Akteneinsicht, Dagmar Hartge, in den vergangenen zwei Jahren in acht Fällen fehlende Informationen öffentlicher Stellen auf Bürgerfragen beanstandet. Sie kritisierte die Verwaltungspraxis scharf. „Weder dient es der Glaubwürdigkeit von Verwaltungen noch dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, wenn der Eindruck entsteht, dass Behörden Anträge auf Akteneinsicht reflexartig ablehnen“, sagte Hartge, die auch Datenschutzbeauftragte des Landes ist.

Gesetzliches Recht auf Akteneinsicht

Jeder Bürger hat in Brandenburg ein gesetzliches Recht auf Einsicht in Akten, sofern nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen oder andere Rechtsvorschriften entgegenstehen. In den vergangenen beiden Jahren gab es 171 Beschwerden von Bürgern, die bei öffentlichen Stellen angefragt und keine befriedigende Antwort erhalten hatten – das waren 15 weniger als in den beiden Jahren davor. Die Schwerpunkte lagen in den Bereichen Verkehr, Bauen und kommunale Angelegenheiten.

Fallbeispiel: Cyberangriff in Potsdam

Nach dem Cyberangriff auf die Stadt Potsdam wollte ein Bürger den Untersuchungsbericht einsehen, berichtete Monika Kuschewsky, Leiterin Recht bei der Beauftragten für Akteneinsicht. Die Stadtverwaltung schlug zunächst einen Termin zur Einsichtnahme vor Ort vor, jedoch nicht für den gesamten Bericht, da sicherheitsrelevante Daten tabu seien. Der Bürger wandte sich an die Beauftragte, die eine Begründung einforderte. Die Stadt lehnte den Antrag ab mit der Begründung, der Bericht sei vertraulich. Die Beauftragte intervenierte erneut, woraufhin die Stadt vor Gefahren für die städtische IT-Infrastruktur bei Veröffentlichung warnte. Schließlich sandte die Stadt eine Ablehnung und informierte darüber, dass der Bericht inzwischen veröffentlicht worden sei. Der Bürger legte Widerspruch ein. Als er den Bericht erhielt, war dieser teils geschwärzt. Kuschewsky sprach von einem „Trauerspiel“. Die IT-Systeme der Stadt waren nach einem versuchten Cyberangriff 2023 erst nach drei Monaten komplett wieder online.

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Fallbeispiel: Waldbrandschutz in Michendorf

In Michendorf interessierte sich ein Bürger für eine Risikoanalyse zum Waldbrandschutz, die die Gemeinde in Auftrag gegeben hatte. Die Gemeindeverwaltung verwies auf seine Anfrage hin auf einen späteren Zeitpunkt. Einen Antrag auf Informationszugang lehnte sie ab – mit dem Verweis, dass die Veröffentlichung einer geordneten Entwicklung der Maßnahmen entgegenstehe. Der Bürger beschwerte sich, und die Beauftragte für Akteneinsicht forderte eine konkrete Begründung. Die Gemeinde verwies auf fehlende Zustimmung der beauftragten Expertin der Analyse. Schließlich erhielt sie eine Beanstandung wegen mangelnder Begründung und mangelnder Kooperation. Daraufhin legte die Gemeinde einen Teil offen, die Kartierung jedoch nicht, sagte Hartge.

Kritik an Berlin

Hartge kritisierte auch das Land Berlin. Nach dem großen Stromausfall in Berlin Anfang des Jahres plant die schwarz-rote Koalition dort, das Informationsfreiheitsgesetz zu ändern. Hartge sprach von einem Rückbau. „Das ist ein sehr bedauerlicher Trendwechsel.“

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