Ein 18-Jähriger ist am Montag vom Landgericht Heilbronn wegen Mordes an einem 12-jährigen Jungen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Tat ereignete sich am Abend des 11. September 2025 auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall im Hohenlohekreis. Der Angeklagte hatte den Jungen mit seinem Auto überfahren und mehr als 20 Meter mitgeschleift. Das Opfer starb noch am Unfallort an einem Genickbruch.
Urteil: Kein Unfall, sondern Mord
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 18-Jährige das Fahrzeug als Waffe eingesetzt habe, um sich für vorangegangene Beleidigungen und Drohungen des Kindes zu rächen. „Das Geschehen als solches ist unbegreiflich“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe heimtückisch gehandelt, da das Kind arglos und wehrlos gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Jugendstrafe gefordert, die Verteidigung plädierte auf einen tragischen Unfall und forderte lediglich Erziehungsmaßregeln.
Tathergang: Eskalation auf dem Parkplatz
Nach den Feststellungen des Gerichts trafen der 12-Jährige und sein Freund auf dem Parkplatz auf den Angeklagten und dessen Begleiter. Der Junge forderte Geld von dem Freund des Angeklagten, woraufhin es zu einem Wortwechsel kam. Das Kind drohte, das Auto des 18-Jährigen zu zerkratzen. Daraufhin stieg der Angeklagte in seinen Wagen, drehte die Musik laut auf und fuhr mit quietschenden Reifen los. Nach etwa acht bis zehn Metern erfasste er das Fahrrad des Jungen, der zu Boden stürzte und unter das Fahrzeug geriet. Der Angeklagte bremste nicht, sondern ließ das Auto ausrollen, sodass der Junge mehr als 20 Meter mitgeschleift wurde.
Reaktionen und Revision
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 18-Jährigen kündigte bereits Revision an. Während der Urteilsbegründung verließen Angehörige des Opfers empört den Saal; ein Mann rief: „Er wurde hingerichtet!“ Der Angeklagte selbst nahm das Urteil reglos auf. Das Gericht betonte, dass im Jugendstrafrecht neben dem Erziehungsgedanken auch der Vergeltungsgedanke eine Rolle spiele, sprach aber von keiner qualvollen Hinrichtung.
Hintergrund des Täters
Der 18-Jährige hatte erst drei Monate vor der Tat seinen Führerschein erworben und besaß seit zwei Wochen ein eigenes Auto. Er lebte bei seinen Eltern, hatte eine Ausbildung zum Maschinenanlagenführer abgeschlossen und war bei den Pfadfindern aktiv. Der Richter sprach von einer Reifeverzögerung und beschrieb den Angeklagten als stillen Typen, der Konflikte in sich hineinfresse. Die Tat sei ihm aufgedrängt worden, und er habe aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur falsch reagiert.



