Baufälliges Denkmal in Parchim: Besitzer will trotz Ruine nicht abreißen
Baufälliges Denkmal in Parchim: Besitzer verweigert Abriss

Seit mehr als einem Jahr ist das kleine gelbe Gebäude am Ziegenmarkt in Parchim wegen akuter Baufälligkeit zur Straße hin abgestützt und weiträumig abgesperrt. Anwohner zeigen sich verärgert und zweifeln an der Zukunft des Hauses. „Das hält doch nur noch aus Gewohnheit zusammen und durch den unbegründeten Optimismus des Besitzers!“, meint ein Nachbar, bevor er kopfschüttelnd in seinem Hauseingang verschwindet.

Zustand des Gebäudes

Das Haus Nummer 3 am Ziegenmarkt ist derzeit kaum mehr als eine Ruine. Die Schäden an der Fassade sind unübersehbar, provisorische Stützen sichern die Bausubstanz. Nach Angaben des Anwohners, der anonym bleiben möchte, hält dieser Zustand bereits seit Monaten an. Passanten und Anlieger fragen sich, wie lange das noch gut gehen kann.

Rechtliche Verantwortung

Nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern liegt die Verantwortung für Standsicherheit und Erhaltung eines Gebäudes beim Eigentümer. Dieser ist verpflichtet, Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Umwelt zu vermeiden. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Landkreis nach Ablauf der Anhörungsfrist eine Sicherungsverfügung erlassen und durchsetzen. Im Fall des Ziegenmarktes 3 ist der Eigentümer jedoch nicht untätig – zumindest nicht im Sinne des Denkmalschutzes.

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Denkmalstatus und Pflichten

Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim bestätigt: „Das Gebäude Ziegenmarkt 3 in Parchim ist als Einzeldenkmal gemäß Paragraf 2 und Paragraf 5 des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.“ Der Eigentümer sei laut Paragraf 6 verpflichtet, das Objekt zu nutzen und denkmalgerecht instand zu halten. Nach ersten statischen Sicherungsmaßnahmen, die auf behördlichen Druck hin erfolgten, sind nun weitere Schritte zur Erhaltung des Denkmals geplant. Diese werden von der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises koordiniert.

Kooperation zwischen Kreis und Stadt

Die Denkmalschutzbehörde arbeitet nach eigenen Angaben eng mit der Stadt Parchim zusammen, um die Maßnahmen abzustimmen und umzusetzen. Ziel ist es, den historischen Wert des Gebäudes langfristig zu sichern und den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht zu werden. Der Eigentümer möchte das Gebäude ebenfalls erhalten, wie es von Behördenseite heißt. Weitere Details zu den geplanten Maßnahmen wurden jedoch nicht bekannt gegeben.

Die Stadt Parchim selbst verfügt über keine eigene Bauaufsichtsbehörde. „Daher sind wir in dieser Angelegenheit bisher nur flankierend tätig geworden“, teilt das Rathaus mit. Zu den unterstützenden Maßnahmen gehört unter anderem die Sperrung des Bürgersteigs vor dem Gebäude. Damit soll verhindert werden, dass möglicherweise herabstürzende Teile der Fassade oder der Dacheindeckung Passanten oder parkende Fahrzeuge gefährden. Die Zukunft des gelben Hauses bleibt damit vorerst ungewiss – fest steht nur, dass Abriss für den Besitzer keine Option ist.

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