Typisch deutsche Regelwut am Ostsee-Strand: Sandburgen streng reglementiert
Sandburgen gehören für viele Familien zum unverzichtbaren Ostseeurlaub in Deutschland. Doch genau hier beginnt mancherorts offenbar auch das Problem. Einige Badeorte in Mecklenburg-Vorpommern regeln diese Bauten so detailliert, dass man sich fast in einem Bürokratieparadies wähnt. Ein Blick in die lokalen Satzungen offenbart überraschend präzise Vorgaben, die das Strandvergnügen streng kontrollieren.
Löcher und Tunnel am Ostseestrand ausdrücklich verboten
In Göhren auf Rügen dürfen Strandburgen nicht höher als 30 Zentimeter sein. An der Oberseite ist eine maximale Breite von 3,50 Metern erlaubt. Löcher und Tunnel sind ausdrücklich untersagt. Zudem darf Sand nur mit einem Mindestabstand von zwei Metern zu den Dünen abgegraben werden. Feste Bestandteile wie Treibholz, Steine oder Bretter sind für solche Konstruktionen nicht zulässig, um die natürliche Umgebung zu schützen.
Binz ist ähnlich streng – und geht noch weiter
Göhren ist damit kein Einzelfall. Auch im bekannten Rügener Urlaubsort Binz regelt die Strandsatzung Sandburgen, Grabungen und Aufschüttungen konkret. Dort liegt die zulässige Höhe ebenfalls bei 30 Zentimetern. Der obere Durchmesser darf allerdings nur bis zu zwei Meter betragen und ist damit enger begrenzt als in Göhren. Die Gemeinde geht sogar noch weiter: Strandbesucher müssen die Sandburgen vor dem Verlassen des Strandes wieder einebnen. Auch dort gilt ein Mindestabstand von zwei Metern vom seeseitigen Dünenfuß.
Zusätzlich nennt die Binzer Satzung weitere Grenzen: Sandburgen sind nur ohne feste Bestandteile wie Treibholz, Steine oder Blätter zulässig. Löcher, Gräben und Tunnel dürfen nicht einfach offen bleiben, um Unfälle zu vermeiden und die Strandlandschaft intakt zu halten.
Auch Born auf dem Darß und Graal-Müritz machen Vorgaben
Ähnliche Regeln finden sich auch außerhalb Rügens, so etwa in Born auf dem Darß und Graal-Müritz. In der Praxis unterscheiden sich die Orte vor allem im Detail. Göhren erlaubt bei Strandburgen oben bis zu 3,50 Meter Breite, Binz nur zwei Meter. Gemeinsam ist den Satzungen aber die Stoßrichtung: Die Burgen sollen klein bleiben, Dünen geschont und Gefahrenstellen vermieden werden. Tiefe Löcher, Tunnel oder große Aufschüttungen gelten dabei eher als Problem als als harmloses Strandspiel.
Warum Gemeinden solche Regeln überhaupt aufstellen
Hinter den Vorgaben stehen meist drei Gründe. Erstens geht es um Sicherheit. Offene Löcher und Tunnel können für andere Strandbesucher, insbesondere Kinder, gefährlich werden und zu Stürzen oder Verletzungen führen. Zweitens geht es um den Schutz der Dünen, die an vielen Orten eine entscheidende Rolle im Küstenschutz spielen und durch Erosion gefährdet sind. Drittens wollen die Gemeinden verhindern, dass stark frequentierte Strandabschnitte durch große Bauten oder Materialablagerungen blockiert werden. Diese Maßnahmen sind zwar nachvollziehbar, aber eben auch ein Beispiel für deutsche Bürokratie, die selbst im Urlaub nicht Halt macht.



