Streusalzverbot in Anklam gilt wieder für Privatpersonen
In Anklam ist es ab sofort für Privatpersonen wieder strikt verboten, Streusalz zur Bekämpfung von Schnee und Eisglätte einzusetzen. Die vorübergehende Ausnahmeregelung, die den Einsatz auftauender Mittel auf Gehwegen erlaubte, ist fristgerecht mit dem 12. Februar ausgelaufen. Eine Verlängerung dieser Regelung ist nicht geplant, wie das Rathaus auf Anfrage des Nordkuriers mitteilte.
Allgemeinverfügung der Stadt endet nach Eisregenphase
Die Stadtverwaltung hatte am 29. Februar eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, um die Straßen und Wege in Anklam nach dem heftigen Eisregen und anhaltendem Frost wieder sicherer zu gestalten. Viele private Grundstückseigner waren mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr in der Lage, die glatten Flächen zu bewältigen. Inzwischen hat sich die Situation jedoch deutlich entspannt, wie die Verantwortlichen betonen.
Professionelle Winterdienste dürfen Streusalz weiterhin nutzen, während Privatpersonen auf alternative Methoden wie Splitt, Sand oder Asche zurückgreifen müssen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Umwelt, da Streusalz Böden und Gewässer belasten kann. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Verbot mit Bußgeldern geahndet werden können.
Die Entscheidung fiel nach sorgfältiger Abwägung der Sicherheitsbedürfnisse und ökologischen Aspekte. Die temporäre Zulassung war eine notwendige Ausnahme in einer extremen Wetterlage, erklärt ein Sprecher der Stadt. Nun kehrt Anklam zur regulären Regelung zurück, die den Einsatz von Streusalz auf professionelle Dienste beschränkt.
Bürger werden aufgefordert, sich über umweltfreundliche Alternativen zu informieren und bei anhaltendem Frost entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Die Stadt plant, in den kommenden Wochen Informationskampagnen zu starten, um das Bewusstsein für nachhaltige Winterdienstmethoden zu stärken.



