AfD Sachsen-Anhalt zieht Klage gegen Verdachtsfall-Einstufung zurück – Kampf gegen Extremismus-Vorwurf geht weiter
AfD zieht Klage gegen Verfassungsschutz-Einstufung zurück

AfD Sachsen-Anhalt zieht Klage gegen Verdachtsfall-Einstufung zurück

Die AfD in Sachsen-Anhalt hat eine gerichtliche Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz zurückgenommen. Gleichzeitig setzt die Partei ihren juristischen Kampf gegen die Hochstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung fort. Dies bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Magdeburg gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Verfahrensstatus und Hintergründe

Die Klage zur Einstufung als Verdachtsfall wurde Ende Februar 2026 zurückgezogen, während das Verfahren zur Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung weiterhin anhängig, aber aktuell ausgesetzt ist. Ein Verdachtsfall bedeutet, dass hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Organisation vorliegen. Es handelt sich um eine Übergangsphase, in der der Verfassungsschutz versucht, seinen Verdacht zu erhärten, dass es sich um eine erwiesenermaßen extremistische Gruppierung handelt.

In Sachsen-Anhalt war der AfD-Landesverband bereits ab 2021 als Verdachtsfall geführt worden. Dagegen war die Partei ursprünglich gerichtlich vorgegangen. Auf Anfrage teilte die AfD nun mit, man habe das längerfristig ausgesetzte Altverfahren zum Beobachtungsstatus zurückgenommen, weil es prozessual überholt gewesen sei.

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Hochstufung und aktuelle Klage

Im Jahr 2023 wurde die AfD Sachsen-Anhalt durch den Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Den Angaben zufolge wurden zahlreiche muslimfeindliche, rassistische und auch antisemitische Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern ausgewertet. Diese Einstufung gibt den Verfassungsschützern einen breiteren Ermessensspielraum bei der Wahl der nachrichtendienstlichen Mittel.

Gegen diese Hochstufung geht die AfD weiterhin gerichtlich vor. „Maßgeblich ist jetzt die in Sachsen-Anhalt anhängige Klage gegen die absurde Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“, sagte Landesvorstandsmitglied Christian Hecht. Das Verfahren ist momentan ausgesetzt, möglicherweise weil ein Verfahren auf Bundesebene abgewartet werden soll.

Politische Reaktionen und Kontext

Hecht wirft dem sachsen-anhaltischen Innenministerium vor, die AfD über den Verfassungsschutz zu diskreditieren. „Die AfD lässt sich davon nicht einschüchtern“, betonte Hecht. Das Innenministerium hatte diesen Vorwurf in der Vergangenheit zurückgewiesen und mitgeteilt, dass der Verfassungsschutz nach Recht und Gesetz handle.

In Sachsen-Anhalt sitzt die AfD als stärkste Oppositionskraft im Landtag. Die Regierung bildet eine Koalition aus CDU, SPD und FDP. Am 6. September 2026 findet die nächste Landtagswahl statt. In aktuellen Umfragen liegt die AfD deutlich vor der CDU, was die politische Brisanz der Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz unterstreicht.

Die Rücknahme der Klage zum Verdachtsfall markiert somit einen strategischen Schritt im andauernden Rechtsstreit, während die grundsätzliche Auseinandersetzung um die Extremismus-Einstufung weiterhin die politische Landschaft in Sachsen-Anhalt prägt.

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