Rundfunkbeitrag in Sachsen-Anhalt: Ab April 2026 neue Befreiungsmöglichkeiten
Mit Beginn des Sommersemesters im April 2026 eröffnen sich für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt neue Möglichkeiten, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Nicht nur Studierende, sondern auch Empfänger verschiedener Sozialleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen die monatliche Gebühr von derzeit 18,36 Euro einsparen.
Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Die Beitragsbefreiung betrifft mehrere Personengruppen in Sachsen-Anhalt:
- Studierende mit Beginn des neuen Semesters im April 2026
- Empfänger von Bürgergeld, Alterssicherung oder Grundsicherung
- Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
- Bafög- oder Berufsausbildungsbeihilfe-Empfänger
- Taubblinde Personen und Sonderfürsorgeberechtigte
Reduzierter Beitrag für Menschen mit Behinderungen
Für Menschen mit schweren Behinderungen gibt es besondere Regelungen:
- Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 und dem Merkzeichen RF kann ein ermäßigter Beitrag beantragt werden
- Blinde oder erheblich sehbehinderte Menschen (GdB mindestens 60 allein durch Sehbeeinträchtigung mit Merkzeichen RF) sind vollständig befreit
- Hörgeschädigte Personen können ebenfalls Befreiung erhalten
So funktioniert die Antragstellung
Die notwendigen Antragsformulare finden Interessierte auf der offiziellen Website www.rundfunkbeitrag.de. Wichtig zu beachten:
- Formulare müssen ausgedruckt und per Post versendet werden
- Die Befreiung gilt ab dem ersten Tag des Monats, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind
- Bei Antragstellung innerhalb von drei Monaten wird die Befreiung rückwirkend gewährt
- Spätere Anträge wirken erst ab dem Monat der Einreichung
Hintergrundinformationen zum Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag, früher als GEZ-Gebühr bekannt, stellt die Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio dar. In Deutschland muss grundsätzlich für jede Wohnung ein Beitrag gezahlt werden – unabhängig von der Anzahl der Bewohner. Diese Regelung gilt auch für Rundfunkgeräte in privat genutzten Fahrzeugen.
Für viele Haushalte in Sachsen-Anhalt bedeutet die neue Regelung ab April 2026 eine spürbare finanzielle Entlastung. Besonders Studierende, die oft mit knappen Budgets haushalten müssen, profitieren von dieser Möglichkeit. Auch sozial schwächere Gruppen erhalten durch die Befreiungsmöglichkeit eine zusätzliche Unterstützung.
Es empfiehlt sich, die Anträge rechtzeitig vor Semesterbeginn zu stellen, um von der rückwirkenden Befreiung profitieren zu können. Die zuständigen Stellen weisen darauf hin, dass ausschließlich die offizielle Website des Beitragsservice für Anträge genutzt werden sollte, um Betrugsversuchen vorzubeugen.



