Hertha BSC und Zeugwart Herzog: Keine Einigung im Kündigungsstreit
Hertha BSC und Zeugwart Herzog: Keine Einigung im Streit

Keine Einigung im Kündigungsstreit zwischen Hertha BSC und Zeugwart Hendrik Herzog

Der Gütetermin vor dem Berliner Arbeitsgericht zwischen dem Fußball-Zweitligisten Hertha BSC und seinem ehemaligen Zeugwart Hendrik Herzog hat keine Einigung gebracht. Der 57-jährige Ex-Profi war am Montag nicht persönlich erschienen, da er krankgeschrieben war. Sein Anwalt Dirk Greiser vertrat ihn vor Gericht.

Hintergrund der fristlosen Kündigung

Hertha BSC hatte Herzog Ende März außerordentlich gekündigt, nachdem dieser im März mit einem Vereinsfahrzeug einen Unfall verursacht hatte. Nach dem Heimspiel gegen den VfL Bochum beschädigte er ein Auto des Gastvereins im Umfeld des Olympiastadions. Der Schaden liegt im vierstelligen Bereich. Der Verein wirft Herzog vor, sich nach dem Unfall nicht korrekt verhalten zu haben. Es steht der Vorwurf der Fahrerflucht im Raum, obwohl Hertha bewusst kein Strafverfahren einleitete.

Herthas Prokurist Marcus Becker betonte: „Es geht um die Frage des Vertrauens, der Verantwortlichkeit und der Zuverlässigkeit.“ Herzog habe als leitender Zeugwart eine Vorbildfunktion, aber die Aufklärung des Sachverhalts sei ausgeblieben. Zudem habe er sich „alles andere als einsichtig“ gezeigt und sei „unwirsch und pampig“ gegenüber Kollegen und Vorgesetzten aufgetreten. „Für uns gibt es da kein Zurück, weil das Vertrauen zerstört ist“, so Becker.

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Herzogs Verteidigung

Herzogs Anwalt Dirk Greiser, der selbst zwischen 1988 und 1990 für Hertha in der Zweiten Liga spielte, wies die Vorwürfe zurück. „Dieses Verfahren hat das Ziel, Herrn Herzog loszuwerden“, sagte Greiser. Sein Mandant habe den Vorfall zügig mit den Bochumern geklärt. Zudem bestritt Hertha die Version, dass Herzog an jenem Abend Athletiktrainer Henrik Kuchno schnell in die Geschäftsstelle habe bringen wollen. Der Verein legte eidesstattliche Versicherungen von Mitarbeitern vor, die diese Darstellung widerlegen.

Angebot und Forderungen

Hertha BSC hatte Herzog ein „gütliches Angebot“ unterbreitet: eine ordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni, also Abkehr von der fristlosen Kündigung. Herzog hingegen pocht auf die reguläre Kündigungsfrist bis zum 31. Oktober und fordert zudem eine Abfindung. Insgesamt geht es um eine mittlere fünfstellige Summe.

Weiteres Vorgehen

Die Streitparteien gingen unversöhnlich auseinander. Richter Alexander Stöhr setzte einen Kammertermin an. Am 6. Januar 2027 könnte es zu einem Urteil kommen. Bis dahin können sich beide Seiten noch außergerichtlich einigen. Die Anwälte stehen in Kontakt.

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