Eilantrag abgelehnt: Biathletin Rebecca Passler erleidet nächsten Rückschlag im Dopingverfahren
Eilantrag abgelehnt: Passlers Dopingverfahren geht weiter

Eilantrag abgelehnt: Biathletin Rebecca Passler erleidet nächsten Rückschlag im Dopingverfahren

Die italienische Biathletin Rebecca Passler hat einen weiteren Rückschlag in ihrem Dopingverfahren hinnehmen müssen. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat ihren dringenden Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Suspendierung abgewiesen. Die zuständige Ad-hoc-Kammer erklärte sich für nicht zuständig, was bedeutet, dass die Sperre der 26-Jährigen vorerst weiterhin bestehen bleibt.

Positiver Test mit verbotener Substanz

Passler war bereits am 2. Februar 2026 von der italienischen Anti-Doping-Agentur NADO Italia gesperrt worden. Grund dafür war ein positiver Dopingtest vom 26. Januar, bei dem die verbotene Substanz Letrozol nachgewiesen wurde. Dieses Medikament steht auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und wird in der Kategorie S4.1 – Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren geführt.

Letrozol wird hauptsächlich in der Krebstherapie eingesetzt, kann aber auch den Östrogenspiegel im Körper senken. In der Sportwelt gilt es als leistungssteigerndes Mittel und ist daher streng verboten.

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Persönliche Anhörung und Kreuzkontaminations-Argument

Bei einer persönlichen Anhörung am 10. Februar in Mailand erklärte Rebecca Passler, es handele sich bei dem positiven Befund um eine unbeabsichtigte Kreuzkontamination. Die Biathletin betonte, sie habe weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt und habe keine bewusste Einnahme der verbotenen Substanz vorgenommen.

Mit ihrem Eilantrag beim CAS wollte die Sportlerin erreichen, dass ihre Suspendierung umgehend aufgehoben wird. Dies hätte ihr die Teilnahme an den Olympischen Winterspielen im Biathlon-Wettbewerb in Antholz ermöglicht. Doch das internationale Sportgericht wies diesen Antrag nun zurück.

Rechtliche Verfahrensschritte müssen eingehalten werden

Das CAS stellte in seiner Entscheidung klar, dass Passler zunächst die nationalen Rechtsmittel in Italien ausschöpfen muss. Erst nach einer Entscheidung des Nationalen Anti-Doping-Tribunals (NADT) und einer möglichen weiteren Berufung wäre der Weg zum Internationalen Sportgerichtshof überhaupt eröffnet gewesen.

Die Sportlerin kann nun noch bis zum 12. Februar beim Nationalen Anti-Doping-Berufungsgremium (NADAB) Einspruch einlegen. Allerdings rückt ein Start bei den Olympischen Winterspielen damit weiter in die Ferne, da die Verfahren voraussichtlich nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen werden können.

Dieser Rückschlag kommt für Rebecca Passler zu einem besonders ungünstigen Zeitpunkt, da die Olympischen Winterspiele in vollem Gange sind. Die Biathletin, die zu den Hoffnungsträgerinnen des italienischen Teams gehörte, muss nun weiter auf die Entwicklung ihres Dopingverfahrens warten, während ihre Konkurrentinnen bereits um Medaillen kämpfen.

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