Die Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) ist mit ihren Unterlassungsansprüchen gegen eine ARD-Berichterstattung vor dem Landgericht Hamburg weitgehend gescheitert. Wesentliche Teile der „Sportschau“-Veröffentlichungen über Missstände bei der DESG sind nach einer Entscheidung des Gerichts weiter zulässig.
Das Gericht wies die Klage der DESG in weiten Teilen ab und bestätigte damit die Zulässigkeit der kritischen Berichterstattung. Die ARD hatte in der „Sportschau“ über Missstände im Verband berichtet, woraufhin die DESG rechtliche Schritte einleitete.
Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg stellt einen wichtigen Erfolg für die Pressefreiheit dar. Die genauen Details des Urteils wurden noch nicht veröffentlicht, aber es wird erwartet, dass die ARD ihre Berichterstattung fortsetzen kann.



