Der Streit zwischen der ARD und der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) sowie deren Präsidenten Matthias Große nimmt weiter an Fahrt auf. Nun haben gleich zwei Gerichte in Hamburg und Berlin klare Urteile zugunsten des öffentlich-rechtlichen Senders und des investigativen Journalisten Hajo Seppelt gefällt. Der DESG-Präsident darf bestimmte Falschbehauptungen über Seppelt nicht wiederholen.
Landgericht Hamburg bestätigt ARD-Berichterstattung
Das Landgericht Hamburg hatte bereits in einem ersten Verfahren in vier von fünf Fällen zugunsten der ARD entschieden. Dabei ging es um einen Bericht über angebliche Missstände im Eisschnelllauf-Verband, der während der Olympischen Winterspiele in Mailand ausgestrahlt worden war. Das Gericht erklärte die Berichterstattung in weiten Teilen für zulässig. Nun folgte ein weiteres Urteil, das die Position der ARD stärkt.
Konkret befasste sich das Gericht mit Aussagen des ehemaligen DESG-Trainers Peter Mueller. Mueller hatte behauptet, er kenne die Hintergründe seiner nicht erfolgten Vertragsverlängerung Ende der Saison 2023/24 bis heute nicht. Die ARD hatte dies in ihrem Beitrag aufgegriffen. Das Landgericht erkannte die Berichterstattung „im vorliegenden Kontext nicht als unwahre Tatsachenbehauptung, sondern als zulässige Meinungsäußerung“ an. Damit wies das Gericht die Unterlassungsansprüche der DESG zurück.
Einstweilige Verfügung gegen DESG-Präsidenten
Parallel dazu erwirkte Hajo Seppelt vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Matthias Große. Der DESG-Präsident hatte auf verschiedenen Plattformen wortgleich behauptet: „Unsere Olympiastarterinnen und Olympiastarter fühlten sich speziell von Herrn Seppelt während der Olympischen Spiele regelrecht ‚gestalkt‘, da er ihnen an der Eisfläche auflauerte und sie mit Fragen nervte.“ Tatsächlich war Seppelt während der Winterspiele gar nicht in Mailand, sondern im Sendezentrum in Mainz. Das Gericht untersagte Große nun, diese unwahre Behauptung zu wiederholen.
Reaktionen der Beteiligten
DESG-Anwalt Norman Buse kündigte umgehend Rechtsmittel gegen die Entscheidungen an. „Unsere Mandantschaft wird diese fehlerhafte Entscheidung nicht akzeptieren und sofortige Beschwerde einlegen. Wir sind optimistisch, dass das OLG Hamburg die Entscheidung zugunsten unserer Mandantschaft korrigieren wird“, sagte Buse auf Anfrage des SID. Auch gegen das Berliner Urteil soll zunächst geprüft werden, ob Widerspruch eingelegt wird.
ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky zeigte sich dagegen erfreut: „Die nun getroffenen Entscheidungen bestätigen vollumfänglich die ARD-Berichterstattung und verbieten Herrn Große unhaltbare Aussagen zur Arbeit von Hajo Seppelt.“ Er fügte hinzu: „Nachdem das Landgericht Hamburg zuvor im Verfügungsverfahren die Olympiaberichterstattung der ARD zur DESG in weiten Teilen bestätigt hat, sehe ich die investigative Sportberichterstattung der ARD und des Teams um Hajo Seppelt erneut gestärkt.“
Hintergrund des Konflikts
Der Konflikt zwischen der DESG und der ARD hatte sich nach den Olympischen Winterspielen in Mailand zugespitzt. Große hatte damals eine aufsehenerregende Pressekonferenz in Berlin einberufen, zu der die Journalisten Hajo Seppelt und Jörg Mebus nicht zugelassen wurden. Dies löste scharfe Kritik der ARD und von Journalistenverbänden aus. Große rechtfertigte sein Vorgehen mit den Worten: „Leute, die mich denunzieren und meinen Verband auf die Schlachtbank führen, mit denen teile ich nur noch den Gerichtssaal.“ Später kündigte er an, den Rechtsweg durch „alle notwendigen Instanzen“ zu gehen.
Die ARD hat zudem eine Unterlassungsforderung gegen Große vor dem Landgericht Hamburg gestellt, die ebenfalls dieselben Aussagen betrifft. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Streit dürfte sich also noch über mehrere Instanzen hinziehen.



