Gerichtsurteil: E-Auto-Reichweite darf nicht zu stark abweichen
Gericht: E-Auto-Reichweite darf nicht zu stark abweichen

Reichweite von Elektroautos: Wenn der Akku zu früh schlappmacht

Viele E-Auto-Besitzer ärgern sich: Ihr Wagen kommt mit einer Akkuladung längst nicht so weit wie versprochen. Ein Gericht hat entschieden, wie viel Reichweite-Minus man nicht tolerieren muss.

Von Jürgen Pander, 16.06.2026, 17.36 Uhr

Elektroauto-Bildschirm mit Akkustandsanzeige (Symbolbild): Viel genauer als im Verbrenner kalkulieren. Foto: Henning Kaiser / dpa / picture alliance

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Die Reichweite von Elektroautos ist ein zentrales Kaufkriterium – und häufig ein Ärgernis für Besitzer. Denn die tatsächliche Reichweite weicht oft erheblich von den Herstellerangaben ab. Ein deutsches Gericht hat nun eine wichtige Entscheidung getroffen: Es legte fest, wie viel Abweichung von der versprochenen Reichweite akzeptabel ist und wann der Käufer Ansprüche geltend machen kann.

Das Urteil im Detail

Das Gericht urteilte, dass eine Abweichung von mehr als 30 Prozent zwischen der angegebenen und der tatsächlichen Reichweite nicht hinnehmbar ist. In dem verhandelten Fall hatte ein E-Auto-Besitzer geklagt, weil sein Fahrzeug im Winter nur etwa 60 Prozent der versprochenen Reichweite erreichte. Die Richter gaben ihm recht und sprachen ihm eine Minderung des Kaufpreises zu.

Die Entscheidung basiert auf der Erwägung, dass die Reichweitenangabe ein wesentliches Merkmal des Fahrzeugs darstellt. Käufer verlassen sich darauf, insbesondere bei der Planung längerer Strecken. Weicht die tatsächliche Reichweite erheblich ab, liegt ein Mangel vor.

Praktische Auswirkungen für E-Auto-Besitzer

Für betroffene E-Auto-Fahrer bedeutet das Urteil: Sie können bei erheblichen Abweichungen Gewährleistungsrechte geltend machen. Dazu zählen die Nachbesserung, die Minderung des Kaufpreises oder im Extremfall sogar der Rücktritt vom Kaufvertrag. Allerdings müssen Käufer nachweisen, dass die Abweichung nicht auf ihrem Fahrstil oder äußeren Bedingungen wie Kälte beruht, sondern auf einem systematischen Fehler des Fahrzeugs.

Experten raten, bei Verdacht auf zu geringe Reichweite ein Gutachten zu erstellen oder den Hersteller zur Stellungnahme aufzufordern. Wichtig ist auch, die Abweichung über einen längeren Zeitraum zu dokumentieren.

Hersteller in der Pflicht

Das Urteil setzt die Autohersteller unter Druck. Sie müssen künftig realistischere Reichweitenangaben machen oder die Technik verbessern, damit die Fahrzeuge die versprochenen Werte erreichen. Branchenkenner erwarten, dass die Hersteller ihre Testverfahren anpassen und transparenter kommunizieren werden.

Bereits jetzt arbeiten viele Hersteller an effizienteren Akkus und verbesserten Thermomanagementsystemen, um die Reichweite bei Kälte zu stabilisieren. Einige bieten auch Software-Updates an, die die Reichweitenberechnung optimieren.

Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf Gebrauchtwagenkäufe haben. Denn auch bei älteren E-Autos darf die Reichweite nicht unverhältnismäßig stark abweichen. Käufer sollten daher beim Gebrauchtwagenkauf auf die tatsächliche Batteriekapazität achten.

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