Windkraft bei Zeitz: Anwohner erhalten 50.000 Euro
Windkraft bei Zeitz: Anwohner erhalten 50.000 Euro

In Mecklenburg-Vorpommern erhalten Anwohner und Gemeinden erstmals verpflichtend Anteile an einem Windpark. Die Betreibergesellschaft des Windparks Schönberg hat entsprechende Angebote verschickt. Anspruchsberechtigt sind alle Bürger, die seit mindestens drei Monaten im Umkreis von fünf Kilometern um die Anlagen wohnen, sowie elf Gemeinden – insgesamt 5.600 Menschen.

20 Prozent der Anlagemöglichkeit müssen den ortsansässigen Bürgern und Kommunen offeriert werden. Anteile an der Kommanditgesellschaft sind zu je 500 Euro reserviert. Die zehn Windkraftanlagen mit einer Höhe von 185 Metern und einem Rotordurchmesser von 92 Metern wurden größtenteils Ende 2019 fertiggestellt, doch die Genehmigung des Anlegerprospekts durch die Finanzaufsicht BaFin verzögerte sich bis zum 18. Dezember unter anderem wegen einer Klage eines Konkurrenten.

Landesenergieminister Christian Pegel zeigte sich zufrieden über die erste Anwendung des Gesetzes. Er kritisierte jedoch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die Investoren lediglich eine freiwillige Beteiligung ermöglicht. Pegel hätte sich eine verbindliche Verpflichtung auf Bundesebene gewünscht.

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Die Zeichnungsfrist für die Anteile soll im Juli enden. Dann können Anwohner und Gemeinden an den zehn Anlagen mit je 2,35 Megawatt Nennleistung mitverdienen. Trotz Beteiligungspflicht liegen den Behörden rund 90 Anzeigen für weitere Windkraftprojekte vor.

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