EU will Zugreisen einfacher machen: Ein Ticket für die ganze Fahrt
EU plant einfachere Zugreisen mit einem Ticket

Die Europäische Union plant, das Reisen mit der Bahn deutlich einfacher und attraktiver zu gestalten. Ein zentraler Vorschlag der EU-Kommission zielt darauf ab, dass Verbraucher auf großen Ticketplattformen künftig alle verfügbaren Verbindungen von A nach B übersichtlich sehen können. Dabei sollen verschiedene Reiseoptionen – ob mit dem Zug, Bus, Flugzeug oder der Fähre – transparent und neutral dargestellt werden. Die Plattformen müssen unter anderem Preis, Dauer, Abfahrtszeit und Treibhausgasemissionen anzeigen, dürfen aber auch zusätzliche Filter anbieten. So ließe sich etwa vergleichen, wie schnell und günstig eine Langstrecke mit mehreren Zügen oder einer Kombination aus Bus, Bahn und Flugzeug zurückgelegt werden kann.

Durchgehende Tickets für grenzüberschreitende Fahrten

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einführung durchgehender europäischer Fahrkarten. Wenn Reisende in einem einzigen Buchungsvorgang eine Bahnfahrt mit mehreren Betreibern buchen, soll dies künftig als ein einziges Ticket gelten. Das hätte erhebliche Auswirkungen auf die Verbraucherrechte bei Problemen unterwegs. Plattformen mit großer Marktmacht, wie etwa die Seite der Deutschen Bahn, müssten den Plänen zufolge auch Tickets ihrer Mitbewerber anbieten, wenn diese das wünschen. Zudem soll es unabhängigen Ticketplattformen erleichtert werden, Tickets verschiedener Bahnunternehmen zu verkaufen. Um eine bessere Planung zu ermöglichen, sollen Zugtickets möglichst früh – mindestens fünf Monate vor der Fahrt – buchbar sein, sofern der Fahrplan bereits feststeht.

Verbesserte Fahrgastrechte bei Verspätungen und Zugausfällen

Besonders wichtig sind die geplanten Neuerungen für Fahrgäste, die im Ausland unterwegs sind. Wenn ein Ticket als zusammenhängend gilt und ausreichende Umstiegszeit eingeplant war, sollen Reisende bei Verspätungen oder Zugausfällen mehr Rechte haben. Verpassen sie aufgrund einer Verspätung ihren Anschluss, haben sie künftig Anspruch darauf, ohne zusätzliche Kosten auf anderem Weg ans Ziel zu gelangen – etwa mit einem anderen Zug. Alternativ können sie sich für eine Erstattung des Tickets entscheiden. Setzen sie die Reise fort, haben sie außerdem Anspruch auf Mahlzeiten oder eine Unterkunft, falls eine Übernachtung nötig wird. Als Entschädigung sollen bei Verspätungen von über zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises gezahlt werden, bei Verspätungen ab einer Stunde 25 Prozent. Verantwortlich für diese Fahrgastrechte ist das Eisenbahnunternehmen, das die Störung verursacht hat.

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Bisherige Probleme bei Verspätungen

Bislang werden bei vielen Fahrten ins Ausland zwei getrennte Tickets verschiedener Unternehmen ausgestellt, sodass rechtlich zwei separate Verträge bestehen – selbst wenn die Reise online zusammen gebucht wurde. Verpasst ein Reisender aufgrund einer Verspätung des ersten Zugs den Anschluss, darf er bisher in der Regel nicht einfach den nächsten Zug zum Endziel nehmen. Zudem besteht ein Entschädigungsanspruch nur für die Verspätung des ersten Zugs. Anders ist dies bereits jetzt, wenn das Ticket als durchgehendes Ticket gilt. Einige Eisenbahnen wie die Deutsche Bahn, die ÖBB, die SNCF und Eurostar haben sich zudem darauf verständigt, unter bestimmten Voraussetzungen Passagiere bei Verspätungen kostenlos im nächsten verfügbaren Zug mitzunehmen. Mit dem neuen Vorschlag würden künftig mehr Passagiere geschützt.

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Reaktionen aus der Branche und von Verbraucherschützern

Die Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) warnte vor möglicherweise steigenden Ticketpreisen durch zu große Macht großer Plattformen und kritisierte ungeklärte Haftungsfragen sowie fehlende vergleichbare Verpflichtungen für Flüge. Sie wies darauf hin, dass Fahrgäste bereits jetzt mehr und früher Tickets online buchen könnten, und betonte die Investitionen der Branche in die technische Angleichung beim Datenaustausch. Die Deutsche Bahn bietet bereits heute die Buchung von Fahrten in Frankreich, Österreich, Schweden, Großbritannien, Italien und der Schweiz an. Der Chef der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC, Agustín Reyna, begrüßte den Vorschlag hingegen: „Dieser Vorschlag könnte genau das Richtige sein, um die Verbraucher wieder für Bahnreisen zu begeistern.“ Er forderte jedoch, dass die geplanten neuen Fahrgastrechte auch dann gelten sollten, wenn Tickets in getrennten Vorgängen auf derselben Plattform gebucht werden.

Warum die EU die Regeln ändern will

Zugfahren soll insgesamt attraktiver werden. EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas warb für das Reisen auf Schienen: „Die Bahn ist eine der sichersten, bequemsten und nachhaltigsten Arten zu reisen. Europa verfügt bereits über mehr als 200.000 Kilometer Eisenbahnstrecken, die unsere Länder, Regionen und Städte miteinander verbinden.“ Dennoch empfänden viele Europäer das System als zu kompliziert. Die Fahrgäste berichteten immer wieder, dass die beste Route schwer zu finden sei, der Preisvergleich frustrierend und die Buchung grenzüberschreitender Reisen zu kompliziert. Auch die Fahrgastrechte bei verpassten Anschlüssen seien unklar.

Zeitplan für die Umsetzung

Wann die Änderungen in Kraft treten, steht noch nicht fest. Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag vorgelegt, über den nun die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament beraten. Nur wenn sich beide Institutionen einig werden, treten die Änderungen in Kraft. Die Unternehmen sollen dann ein Jahr Zeit haben, ihre Systeme anzupassen.