Patentstreit um Videocodec: Acer und Asus müssen PC-Verkauf in Deutschland stoppen
Patentstreit: Acer und Asus stoppen PC-Verkauf in Deutschland

Patentstreit um Videocodec: Acer und Asus müssen PC-Verkauf in Deutschland stoppen

Ein schwerer Schlag für den deutschen Computermarkt: Die Laptop-Hersteller Acer und Asus dürfen vorerst keine Notebooks und Desktop-PCs mehr in Deutschland anbieten. Grund ist ein verlorener Patentprozess gegen den finnischen Technologiekonzern Nokia vor dem Landgericht München I. Das Urteil trifft zwei der weltweit größten PC-Hersteller und bremst deren Vertrieb hierzulande deutlich aus.

Patent zu H.265 von Acer und Asus verletzt

Nach Überzeugung des Gerichtes verwenden beide Unternehmen das europäische Patent EP 2 661 892 ohne Lizenz. Das Schutzrecht betrifft Technik rund um den Videocodec H.265, der hochauflösende Videos effizient komprimiert und in guter Qualität abspielbar macht. Der Standard ist zentral für Streamingdienste und die Wiedergabe von 4K-Inhalten. Eine Lizenzvereinbarung mit Nokia besteht laut Gericht nicht.

Verkaufsstopp angeordnet

Das Gericht verhängte eine Unterlassungsverfügung. Sie untersagt Verkauf, Import und Vertrieb der betroffenen Rechner in Deutschland. Solange keine Einigung über Lizenzgebühren erzielt wird, bleibt das Verbot bestehen. Bei Verstößen drohen empfindliche Ordnungsgelder. Bereits produzierte oder gelagerte Geräte dürfen jedoch weiterhin verkauft werden.

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Unsicherheit für Kunden

Für Käufer und Händler bringt das Urteil vor allem Unsicherheit. Restbestände können noch abgesetzt werden, doch ohne Einigung könnten einzelne Modelle bald fehlen. Acer erklärte, man habe den Vertrieb der betroffenen Produkte vorläufig eingestellt. Darüber berichtete unter anderem „PC-Welt“. Die deutschen Webseiten von Acer und Asus sind derzeit nicht regulär erreichbar. Andere Produktbereiche wie Monitore oder Zubehör sind vom Urteil nicht betroffen.

Weitere Streitfälle

Nokia ist in Patentfragen kein Neuling. In den vergangenen Jahren führte der Konzern ähnliche Verfahren gegen Smartphone-Hersteller wie Oppo und Vivo sowie gegen Anbieter von Streaming-Hardware, darunter Amazon. Am Ende standen meist Lizenzvereinbarungen – und die Rückkehr der Produkte in den Handel.

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