Softwarepatente: Wie bekomme ich ein Patent auf meine Software und was bringt mir ein Softwarepatent?
Dr. Jochen Reich, Diplom-Informatiker, Promotion in Informatik, Patentanwalt und European Patent Attorney, erläutert die Besonderheiten der Softwarepatentierung. Während das Patentrecht an sich bereits komplex ist, haben sich im Bereich der Software eigene Vorgehensweisen und eine spezifische Rechtsprechung entwickelt. Diese sind hochspezialisiert und oft nicht mit anderen technischen Gebieten vergleichbar.
Warum Softwarepatente?
Das Patentrecht schützt die technische Lehre hinter einer Software, während das Urheberrecht lediglich die Ausdrucksform des Programms schützt. Ideen, Prinzipien und Schnittstellenkonzepte sind urheberrechtlich nicht geschützt. Zudem ist die Beweisbarkeit der Urheberschaft oft schwierig. Eine Geheimhaltung von Software ist meist nicht möglich, da Reverse Engineering den Algorithmus offenlegen kann. Durch geschickte Eingaben oder Dekompilierung des Quellcodes können grundlegende Implementierungskonzepte erkannt werden.
Was schützt das Patentrecht?
Das Patentrecht schützt die technische Lehre einer Software, unabhängig von der Programmiersprache. Patente werden erteilt, wenn sie ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln lösen. Die Neuheit und erfinderische Tätigkeit werden anhand des Stands der Technik beurteilt. Die erfinderische Tätigkeit erfordert einen technischen Vorteil. Nur technische Merkmale werden bei der Prüfung berücksichtigt. Bereits im Erstgespräch mit dem Patentanwalt muss geklärt werden, wie die Anmeldung abzufassen ist. Der Patentanwalt fragt gezielt die notwendigen technischen Details ab.
Unterschiede zwischen DPMA und EPA
Die Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Europäischen Patentamt (EPA) unterscheiden sich erheblich. Das DPMA ist bei computerimplementierten Erfindungen zurückhaltend, während das EPA transparentere Regeln bietet. Ein erfahrener Patentanwalt kann die Erteilungswahrscheinlichkeit optimieren.
Muss der Quellcode offengelegt werden?
Nein, der Quellcode muss nicht offengelegt werden. Eine Implementierung der Idee ist für die Patentierung nicht erforderlich. Das Patent ist unabhängig vom fertigen Produkt. So kann bereits eine Idee im Rahmen von Auftragsforschung patentiert werden. Es wird garantiert kein Quellcode offengelegt, und es muss nicht einmal Quellcode erstellt werden. Idealerweise sollte die Idee bereits vor der Prototypenerstellung patentiert werden, um Veröffentlichung oder Verwertung durch Partner oder Investoren zu vermeiden.
Vorteile eines Softwarepatents
Ein Patent gewährt ein Verbietungsrecht gegenüber Dritten für bis zu 20 Jahre. Sie können die Nutzung Ihrer Erfindung gegen Lizenzgebühren erlauben. Sie haben Verhandlungsspielraum und können beispielsweise einen Betrag pro Installation verlangen. Alternativ können Sie das Patent verkaufen und Ihre Forschung unabhängig von einer konkreten Programmierung finanzieren. Wenn Sie kein Interesse mehr haben, zahlen Sie einfach keine Gebühren. Mit einem Patent sichern Sie sich ein passives Einkommen durch Lizenzen von Lizenznehmern weltweit.
Zum Autor
Dr. Jochen Reich ist diplomierter und promovierter Informatiker, zugelassener deutscher Patentanwalt und europäischer Patentvertreter mit Kanzlei in München. Er bietet internationale Besprechungen per Videokonferenz an. Schutz für Software kann deutschlandweit, europaweit oder international beantragt werden. Zudem ist er Vorstand im Deutschen Institut für Erfindungswesen und Vorstand des Arbeitskreises Patente der Gesellschaft für Informatik (GI), der größten Interessenvertretung der Informatiker im deutschsprachigen Raum mit rund 22.000 Mitgliedern.
Weitere Informationen: Patentanwalt Dr. Jochen Reich (Reich-ip) – Softwarepatente.



