Lärmschutz-Ausnahmen für WM-Public-Viewing: Agrarminister bremst Fan-Fest-Pläne aus
In 118 Tagen startet die Fußball-Weltmeisterschaft in Mexiko, Kanada und den USA. Doch während sich die Fans auf öffentliche Fan-Feste freuen, droht ein politischer Streit die Planungen zu verzögern. Grund ist eine geplante Lärmschutzverordnung des Bundesumweltministeriums, die Ausnahmen für Public-Viewing-Veranstaltungen regeln soll.
Zeitverschiebung erfordert späte Übertragungen
Die WM-Spiele finden vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 statt. Aufgrund der Zeitverschiebung werden etwa die Hälfte der 104 Partien zwischen 18 und 23 Uhr deutscher Zeit angepfiffen. Damit Public-Viewing auch nach 22 Uhr möglich ist, plant Umweltminister Carsten Schneider (SPD) Ausnahmen von der Lärmschutzverordnung unter strengen Auflagen.
Der Entwurf umfasst zehn DIN-A4-Seiten mit 2935 Wörtern und regelt unter anderem Mindestabstände zu Wohnhäusern, die Berücksichtigung des Umfelds sowie konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung. Eigentlich sollte das Papier bereits an die Bundesländer und Verbände verschickt werden.
Agrarministerium legt Veto ein
Doch das Agrarministerium unter Alois Rainer (CSU) hat den Entwurf am Donnerstagabend gestoppt. Als Begründung gab das Ministerium an, innerhalb der gesetzten kurzen Fristen keine ausreichende Prüfung des Referentenentwurfs durchführen zu können. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es: „Innerhalb der gesetzten sehr kurzen Fristen ist eine Prüfung des Referentenentwurfes nicht möglich.“
Das Umweltministerium hatte zwar vorsorglich um Entschuldigung für das knappe Zeitfenster gebeten, da der Bundesrat den Entwurf bis zum 8. Mai erreichen muss. Geplant war ursprünglich, dass das Kabinett das Papier am 25. März beschließt. Diese Termine gelten als letzte Möglichkeit, damit die Verordnung rechtzeitig zur WM Gültigkeit erlangt.
„Leitungsvorbehalt“ als schärfstes Schwert
Das Agrarministerium zeigte jedoch kein Verständnis und legte offiziell „Leitungsvorbehalt“ ein. Dieses Instrument ermöglicht es einem Minister, Gesetzentwürfe oder Verordnungen aus anderen Ministerien vorläufig zu blockieren. Üblicherweise werden auf diese Weise Nachbesserungen erzwungen.
In der schriftlichen Ablehnung heißt es weiter, man könne „zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder der Einleitung der Länder- und Verbändeanhörung“ noch „dem Verordnungsentwurf zustimmen“. Damit liegt der gesamte Prozess zunächst auf Eis.
Eskalationsstufen bis zum Kanzler
Die Geschäftsordnung der Bundesregierung sieht für solche Streitfälle klare Eskalationsstufen vor. Zunächst sollen die beteiligten Minister einen persönlichen Verständigungsversuch unternehmen. Scheitert dieser, kann im schlimmsten Fall der Bundeskanzler eingeschaltet werden, der dann eine „Ministerbesprechung“ mit allen Beteiligten einberuft.
Ob es tatsächlich zu dieser Eskalation kommt, ist derzeit unklar. Nach Informationen hätten alle Ministerien ursprünglich bis zum 20. Februar Zeit gehabt, auf den Entwurf zu reagieren. Durch das Veto des Agrarministeriums stockt nun der gesamte Prozess.
Interessant ist dabei die persönliche Fußball-Affinität der beteiligten Minister: Agrarminister Alois Rainer war früher selbst Mittelstürmer und feuert heute noch „seinen“ SV Haibach an. Umweltminister Carsten Schneider spielt beim FC Bundestag Fußball. Trotz dieser gemeinsamen Leidenschaft für den Sport herrscht in der Sache offenbar politischer Dissens.
Die Zeit drängt: Sollte keine Einigung erzielt werden, könnten viele geplante Public-Viewing-Veranstaltungen zur WM 2026 nicht wie gewünscht stattfinden – oder müssten deutlich früher enden, als es die Spielzeiten eigentlich erfordern würden.



