Bärlauch-Sammeln im Frühling: Nur eine Handvoll ist erlaubt
Mit dem typischen Knoblauchduft des Bärlauchs beginnt vielerorts die Frühlingssaison. Doch wer jetzt in den Wald geht, um die beliebten Blätter zu sammeln, sollte sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt klare Grenzen vor, deren Missachtung teuer werden kann.
Die Handstraußregel: Geringe Mengen für den persönlichen Bedarf
Grundlage für das Sammeln von Wildpflanzen ist die sogenannte Handstraußregel. Diese besagt wörtlich im Bundesnaturschutzgesetz: „Jeder darf […] wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.“
Konkret bedeutet dies: Nur eine Handvoll Bärlauch darf für den Eigenbedarf gesammelt werden. Wer Körbe, Tüten oder gar Müllsäcke füllt, bewegt sich eindeutig außerhalb dieser gesetzlichen Regelung. In solchen Fällen ist die ausdrückliche Zustimmung des Waldeigentümers oder der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Für gewerbliches Sammeln ist zudem eine offizielle Genehmigung zwingend vorgeschrieben.
Wichtiger Hinweis: Bärlauch kann leicht mit giftigen Pflanzen wie Maiglöckchen oder Herbstzeitlosen verwechselt werden. Sammler sollten daher genau auf die charakteristischen Merkmale achten.
Besonders strenge Vorschriften in Naturschutzgebieten
Noch restriktiver sind die Regelungen in ausgewiesenen Naturschutzgebieten. Dort ist das Sammeln von Bärlauch grundsätzlich und vollständig verboten – selbst kleinste Mengen sind nicht gestattet. Wer dennoch pflückt und dabei kontrolliert wird, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen, die im Extremfall bis zu 50.000 Euro betragen können. Die tatsächliche Höhe der Strafe hängt dabei vom konkreten Einzelfall ab.
Expertenrat: Schonend sammeln für die Zukunft
„Wir raten dringend, beim Sammeln von Bärlauch die Handstraußregel strikt zu beachten“, erklärt Silvia Teich vom Naturschutzbund Deutschland (NABU). „Nehmen Sie nur so viel mit, wie in eine Hand passt. Außerdem sollten pro Pflanze maximal ein bis zwei Blätter entnommen werden, um die Pflanze nicht zu schwächen.“
Die komplette Ernte der Pflanze inklusive Zwiebel ist absolut tabu. „Wer verantwortungsvoll und schonend erntet, stellt sicher, dass auch im kommenden Frühjahr wieder Bärlauch in unseren Wäldern wächst“, betont die Naturschützerin. Letztlich gilt also die einfache Faustregel: Nur eine Handvoll Bärlauch sammeln – und ausschließlich an Orten, wo dies nicht ausdrücklich verboten ist.



