Leinenpflicht für Hunde in Niedersachsen und Bremen: Das müssen Halter wissen
In Niedersachsen und Bremen steht die jährliche Brut- und Setzzeit bevor, was für Hundehalter bedeutende Einschränkungen mit sich bringt. Die gesetzlich vorgeschriebene Leinenpflicht tritt in Kraft, um Wildtiere während ihrer sensibelsten Jahreszeit zu schützen. Viele Halter fragen sich, welche Regeln genau gelten und welche Ausnahmen es gibt.
Zeitraum der Leinenpflicht in beiden Bundesländern
In Niedersachsen müssen Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli an der Leine geführt werden. Dieser Zeitraum deckt die gesetzlich festgelegte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der Wildtiere ab. In Bremen beginnt die Pflicht bereits früher: Hier gilt die Anleinpflicht vom 15. März bis zum 15. Juli, allerdings nur außerhalb geschlossener Ortschaften.
Wo genau gilt die Anleinpflicht?
Die Vorschriften gelten in der sogenannten freien Landschaft. Dazu zählen:
- Wälder und Wiesen
- Felder und Gewässer
- Nicht öffentliche Feld- und Waldwege
Interessanterweise gelten diese Flächen auch dann als freie Landschaft, wenn sie innerhalb eines Ortes liegen. Nicht betroffen sind hingegen Straßen, Gebäude, private Gärten oder innerörtliche Parkanlagen. Zusätzlich können Städte und Gemeinden eigene Regelungen für Parks, Spielplätze oder touristische Gebiete erlassen, die eine ganzjährige Leinenpflicht vorsehen.
Wichtige Ausnahmen von der Leinenpflicht
Nicht alle Hunde unterliegen den strengen Vorschriften. In Niedersachsen sind beispielsweise Jagdhunde während der rechtmäßigen Jagdausübung von der Anleinpflicht befreit. Gleiches gilt für Diensthunde von Polizei oder Zoll, Hütehunde bei der Arbeit sowie Blindenführhunde, sofern sie sich im aktiven Einsatz befinden.
Einige Kommunen bieten zudem spezielle Freilaufflächen an, die ausdrücklich gekennzeichnet sind. Auf diesen Flächen dürfen Hunde auch während der sensiblen Brut- und Setzzeit ohne Leine laufen.
Besondere Regelungen für Parks und Gewässer
Für innerörtliche Parkanlagen, die zwischen Gebäuden liegen, besteht grundsätzlich keine Leinenpflicht, da sie nicht zur freien Landschaft zählen. Allerdings können Gemeinden hier eigene Vorschriften erlassen, die meist durch Hinweisschilder kommuniziert werden.
An Gewässern gilt zwar häufig eine Anleinpflicht, ein generelles Badeverbot für Hunde existiert jedoch nicht. Der Badespaß mit dem Vierbeiner ist somit erlaubt, allerdings mit Einschränkungen: Einige Badeseen verfügen über spezielle Hundestrände, während in Wildtierschutzgebieten das Baden mit Hund häufig verboten ist. Die genauen Regelungen werden meist vor Ort durch Schilder angezeigt.
Bußgelder bei Verstößen gegen die Leinenpflicht
Wer seinen Hund während der Leinenpflicht frei laufen lässt, riskiert empfindliche Strafen. In Niedersachsen kann ein Verstoß mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Höhe der Strafe hängt maßgeblich davon ab, ob tatsächlich ein Wildtier gestört oder gefährdet wurde.
Hintergründe und Bedeutung der Leinenpflicht
Der wichtigste Grund für die strengen Vorschriften ist der Schutz von Wildtieren während ihrer sensibelsten Lebensphase. Viele Tiere brüten am Boden oder ziehen ihren Nachwuchs in Wiesen und Feldern groß. Junge Rehe, Hasen oder bodenbrütende Vögel verharren bei Gefahr oft regungslos, was sie besonders verwundbar macht.
Frei laufende Hunde können diese Tiere aufscheuchen, verletzen oder im schlimmsten Fall töten. Bereits kurze Störungen können dazu führen, dass Elterntiere ihren Nachwuchs verlassen. Die Leinenpflicht soll solche Situationen verhindern und gleichzeitig einen kontrollierten Spaziergang in der Natur ermöglichen.
Halter sollten sich daher unbedingt über die lokalen Regelungen informieren und ihre Vierbeiner während der festgelegten Zeiträume konsequent anleinen. So tragen sie aktiv zum Artenschutz bei und vermeiden gleichzeitig kostspielige Bußgelder.



