Tierärzte-Prozess in Bad Iburg: Beweisaufnahme wird verlängert
Tierärzte-Prozess in Bad Iburg verlängert

Tierärzte-Prozess in Bad Iburg: Beweisaufnahme wird verlängert

Im Zusammenhang mit dem Tierschutzskandal um den inzwischen geschlossenen Schlachthof Bad Iburg wird der Prozess gegen zwei Tierärzte verlängert. Das Amtsgericht Bad Iburg hat angekündigt, dass weitere Beweismittel in die Verhandlung eingeführt werden sollen. Dazu gehören zusätzliche Protokolle, mögliche Videoaufnahmen sowie ein elektronisches Fahrtenbuch einer der Angeklagten. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte, dass die Verhandlung daher erst am 9. April fortgesetzt werden kann.

Vorwürfe gegen die Veterinäre

Die beiden Tierärzte, die heute 69 und 56 Jahre alt sind, waren als amtlich bestellte Veterinäre in dem Schlachthof tätig. Ihnen wird vorgeworfen, Fleisch für den Verzehr freigegeben zu haben, ohne die lebenden Tiere bei der Anlieferung wie vorgeschrieben untersucht zu haben. Damit hätten sie sich nach Ansicht der Anklage des Betrugs und eines Verstoßes gegen das Lebensmittelrecht schuldig gemacht. Bislang haben sich die Angeklagten zu den Vorwürfen nicht geäußert, wie die Gerichtssprecherin mitteilte.

Hintergrund des Tierschutzskandals

Der Schlachthof Bad Iburg wurde im Herbst 2018 geschlossen, nachdem Tierschützer heimlich aufgenommene Videos veröffentlicht hatten. Diese Aufnahmen zeigten schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Zu sehen waren unter anderem kranke und alte Tiere, die nicht mehr laufen konnten und mit Seilwinden unter großen Schmerzen aus den Transportern gezogen wurden. In einigen Fällen sollen sogar tot angelieferte Tiere zur Schlachtung gegeben worden sein.

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Früherer Prozess endete mit Freispruch

Ein erster Prozess gegen die beiden Tierärzte wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz endete im Jahr 2023 mit einem Freispruch. Das Gericht konnte damals nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen, dass die Angeklagten von den Tierquälereien wussten. Der aktuelle Prozess konzentriert sich nun auf die Vorwürfe des Betrugs und der Verstöße gegen das Lebensmittelrecht, wobei die verlängerte Beweisaufnahme neue Erkenntnisse bringen könnte.

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