Historischer Erfolg für Umweltschützer: Gericht stoppt Ölförderung im Wattenmeer
In einem wegweisenden Urteil hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht die Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im deutschen Wattenmeer mit sofortiger Wirkung gestoppt. Der Konzern Wintershall Dea darf vorerst kein Öl mehr in diesem sensiblen Ökosystem fördern. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) feiert diese Entscheidung als historischen Sieg für den Schutz des Wattenmeeres, das als UNESCO-Weltnaturerbe besonderen Schutzstatus genießt.
Rechtliche Grundlage des Förderstopps
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Bohrinsel derzeit über keine vollziehbare Fördererlaubnis verfüge. Eine Gerichtssprecherin erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass alle zwei Jahre eine verpflichtende Bestandsprüfung durchgeführt werden müsse. Bei dieser Prüfung sei jedoch die erforderliche Verträglichkeitsprüfung gemäß der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH) ausgeblieben. Das Gericht habe daher eine Förderung bis auf Weiteres untersagt, betonte die Sprecherin. Eine etwaige Beschwerde des Betreibers habe zudem keine aufschiebende Wirkung.
Reaktionen der Beteiligten
Die Deutsche Umwelthilfe reagierte mit großer Freude auf das Urteil. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner erklärte: "Deutschlands größtes Weltnaturerbe darf nicht ohne gründliche Prüfung der Naturschutzauswirkungen der Ölförderung ausgebeutet werden." Er wies darauf hin, dass das Wattenmeer eines der empfindlichsten und wertvollsten Ökosysteme Europas sei und nicht weiter durch Ölförderung gefährdet werden dürfe. Die Umweltschützer kritisieren zudem, dass die Plattform veraltet sei und mit jedem Tag die Gefahr eines Unfalls steige.
Der Betreiber Wintershall Dea zeigte sich hingegen zurückhaltend. Ein Unternehmenssprecher teilte mit, man wolle die Entscheidung sorgfältig prüfen. "Nach unserer Überzeugung erfolgte die Zulassung des Hauptbetriebsplans für die Bohr- und Förderinsel Mittelplate unter Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorgaben", betonte der Sprecher. Der Betrieb der Anlage sei stets unter enger staatlicher Aufsicht und im Einklang mit bestehenden Regelungen erfolgt.
Hintergrund des Rechtsstreits
Die Deutsche Umwelthilfe kämpft seit Jahren gegen den Weiterbetrieb der Plattform. Im Oktober 2024 legte der Verband Widerspruch gegen die Ölförderung beim zuständigen niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ein, der jedoch als nicht fristgerecht zurückgewiesen wurde. Die Umweltschützer argumentierten, dass die Auswirkungen der Ölförderung auf das Wattenmeer gemäß einer Verträglichkeitsprüfung (FFH) anhand der Betriebspläne nie geprüft wurden – auch im Betriebsplan für 2024 bis 2026 nicht. Daraufhin klagte die DUH vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig gegen die Ablehnung des Widerspruchs.
Historische Bedeutung der Mittelplate
Von der Bohrinsel Mittelplate aus wird seit 1987 Öl in der Nordsee gefördert. Nach Angaben von Wintershall Dea wurden aus dem Feld dort bislang mehr als 40 Millionen Tonnen Öl gepumpt. Schätzungen zufolge gelten noch zehn bis 15 Millionen Tonnen Öl als gewinnbar. Bereits im Mai 2024 hatte das zuständige schleswig-holsteinische Energieministerium erklärt, für die Erschließung neuer Ölfelder keine Genehmigungen mehr zu erteilen. Wintershall zog daraufhin entsprechende Anträge zurück. Die Ölförderung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer soll damit planmäßig im Jahr 2041 enden.
Das aktuelle Gerichtsurteil stellt jedoch einen bedeutenden Meilenstein im Naturschutz dar und unterstreicht die wachsende Bedeutung umweltrechtlicher Prüfverfahren bei industriellen Aktivitäten in sensiblen Naturräumen. Die Entscheidung könnte wegweisend für ähnliche Fälle in anderen Schutzgebieten sein und zeigt, wie zivilgesellschaftliches Engagement durch rechtliche Mittel erfolgreich Umweltschutz durchsetzen kann.



