Ölförderung im Wattenmeer: Gericht erlaubt vorläufigen Weiterbetrieb
Die umstrittene Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im schleswig-holsteinischen Wattenmeer darf vorerst weitergehen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass der Betrieb bis zur endgültigen Entscheidung über eine Beschwerde des Betreibers Harbour Energy Germany fortgesetzt werden kann. Diese juristische Übergangslösung, ein sogenannter Hängebeschluss, stellt einen Teilerfolg für das Unternehmen im Rechtsstreit mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) dar.
Hintergrund des juristischen Konflikts
Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren entschieden, dass die Bohrinsel derzeit keine vollziehbare Fördererlaubnis besitzt. Diese Entscheidung erfolgte auf Klage der Deutschen Umwelthilfe, die seit Jahren gegen die Ölförderung im Wattenmeer vorgeht. Im Jahr 2024 legte die DUH Widerspruch gegen die Förderung beim niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ein, der jedoch als nicht fristgerecht zurückgewiesen wurde.
Die Umweltschützer argumentieren, dass die Auswirkungen der Ölförderung auf das sensible Wattenmeer gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) nie anhand der Betriebspläne geprüft wurden – auch nicht im aktuellen Betriebsplan für die Jahre 2024 bis 2026, der im Mai ausläuft. Daraufhin klagte der Verband gegen die Ablehnung des Widerspruchs.
Wirtschaftliche Bedeutung und politische Positionen
Die Bohrinsel Mittelplate ist eine wichtige Förderstätte, von der aus seit 1987 Öl in der Nordsee gefördert wird. Nach Angaben des Betreibers wurden im vergangenen Jahr 858.000 Tonnen Öl gefördert. Schleswig-Holstein erhielt dafür 45 Millionen Euro an Förderabgaben, seit Produktionsbeginn insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Aus der Lagerstätte wurden bereits rund 43 Millionen Tonnen Öl gepumpt, wobei schätzungsweise noch zwölf Millionen Tonnen als gewinnbar gelten.
Schleswig-Holsteins Energieminister Tobias Goldschmidt von den Grünen hat im Wirtschaftsausschuss des Landtags erklärt, dass die Landesregierung ebenfalls eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorbereitet. Das dort geförderte Öl wird unter anderem zur Kerosin-Produktion für den Hamburger Flughafen genutzt.
Frank Wolfram, Leiter der Rechtsabteilung des Betreibers in Deutschland, signalisierte im Ausschuss grundsätzliche Bereitschaft zu einer freiwilligen Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie. Er bezifferte den unmittelbaren Schaden einer vorzeitigen Stilllegung der Plattform für Schleswig-Holstein auf konservativ geschätzte 750 Millionen Euro.
Zukunftsaussichten und Umweltpolitik
Im Mai 2024 hatte die Landesregierung angekündigt, keine Genehmigungen mehr für die Erschließung neuer Ölfelder im Wattenmeer zu erteilen. Damit ist festgelegt, dass die Ölförderung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer im Jahr 2041 enden wird. Die aktuelle Gerichtsentscheidung lässt jedoch offen, wie lange die Förderung auf Mittelplate noch fortgesetzt werden darf, bis eine endgültige rechtliche Klärung vorliegt.
Die Deutsche Umwelthilfe betont weiterhin die ökologischen Risiken der Ölförderung in dem UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer und wird den juristischen Weg voraussichtlich weiterverfolgen. Der Ausgang des Verfahrens könnte somit wegweisend für den Konflikt zwischen wirtschaftlichen Interessen und Umweltschutz in sensiblen marinen Ökosystemen sein.



