Kastanien-Fällung in Neddemin: Anwohner enttäuscht, Amt verweist auf Pilzbefall
Die Fällung einer Kastanie am Ortseingang von Neddemin hat bei einem Einwohner des Ortes für große Enttäuschung gesorgt. Der Mann, der anonym bleiben möchte, äußerte sich kritisch gegenüber dem Nordkurier: „In meinen Augen war das ein gesunder Baum“. Er beschrieb die Kastanie als „schöne alte Kastanie“, die „keinem was getan hat“ und betonte, dass es aus seiner Sicht „krankheitsmäßig gar nichts gab“.
Amtliche Begründung: Weißfäule durch Pilzbefall
Das zuständige Amt Neverin sieht die Situation jedoch anders. Alexander Diekow, leitender Verwaltungsbeamter des Amtes, erklärte auf Anfrage: Bei einer turnusmäßigen Baumkontrolle wurde ein holzabbauender Pilzbefall festgestellt, der eine Weißfäule im Stamm- und Wurzelbereich verursacht hat. Dieser Befall habe die Stand- und Bruchsicherheit des Baumes erheblich beeinträchtigt.
Die Kastanie stand direkt an der Landesstraße 35, die durch Neddemin führt. Aufgrund dieser exponierten Lage bestand eine konkrete Gefährdung des öffentlichen Verkehrsraumes, so Diekow. Nach einer Inaugenscheinnahme durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde die notwendige naturschutzrechtliche Genehmigung zur Fällung erteilt.
Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben
Der nach der Fällung sichtbare Stammquerschnitt zeigte laut dem Verwaltungsbeamten eine weit fortgeschrittene zentrale Hohlbildung mit deutlich reduzierter tragender Restwand. Auf dieser Grundlage konnte der Baum nicht mehr als verkehrssicher eingestuft werden. „Die Maßnahme war notwendig, um Gefahren für Verkehrsteilnehmer auszuschließen“, betonte Diekow.
Baumfällungen im Amtsbereich: Zahlen und Gründe
Die Kastanie in Neddemin ist bei Weitem nicht der einzige Baum, der im Zuständigkeitsbereich des Amtes Neverin gefällt wird. Im Jahr 2025 wurden 58 Bäume im Auftrag des Amtes entfernt. Hinzu kommen Baumfällungen im Auftrag des Landkreises, des Landes oder des Bundes, deren genaue Zahlen dem Amt allerdings nicht vorliegen.
Die häufigsten Gründe für Fällungen im Amtsbereich sind:
- Erhebliche Beeinträchtigung der Stand- und Bruchsicherheit
- Sturmschäden mit irreversibler Schädigung
- Vollständig abgestorbene Bäume
- Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, wenn keine zumutbaren Erhaltungsmaßnahmen mehr möglich sind
Im Zuständigkeitsbereich des Amtes Neverin befinden sich aktuell über 11.300 erfasste Einzelbäume, dazu kommen diverse Baumgruppen mit großflächigem Bestand. Die regelmäßigen Kontrollen und notwendigen Fällungen sind Teil der Verkehrssicherungspflicht, die die Gemeinde zu erfüllen hat.



