Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Sachsen hat erneut einen besseren Schutz der Wasserressourcen gefordert. In einer aktuellen Stellungnahme betonte der Verband, dass der Handlungsdruck im Freistaat seit Jahren sichtbar sei. „Nur rund sieben Prozent der Fließgewässer in Sachsen befinden sich in einem guten ökologischen Zustand“, erklärte der BUND in Leipzig. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie scheitere immer wieder an denselben Hürden: fehlende Flächen, zu wenig Personal, geringe kommunale Spielräume und eine unzureichende Finanzierung.
Wasserresilienz als Zukunftsfrage
„Wasserresilienz ist für Sachsen weit mehr als ein Umweltthema. Sie entscheidet mit darüber, wie gut wir uns an Dürren, Hochwasser und Nutzungskonflikten anpassen können, wie zukunftsfähig unsere Kommunen sind und wie attraktiv Sachsen als Lebens- und Wirtschaftsraum bleibt“, erklärte BUND-Chef Felix Ekardt. Wer jetzt in gesunde Gewässer und starke Strukturen investiere, schütze nicht nur die Natur, sondern stärke auch Vorsorge, Planungssicherheit und regionale Entwicklung.
Investitionsbedarf von 1,6 Milliarden Euro
Der BUND verwies darauf, dass der Freistaat selbst den Handlungsbedarf erkannt hat. Im Programm „Zukunft Wasser für Sachsen“ wird für die kommenden zehn Jahre ein Investitionsbedarf von rund 1,6 Milliarden Euro beschrieben. „Damit die vorhandenen Potenziale tatsächlich genutzt werden können, braucht es jetzt konkrete politische Entscheidungen und verlässliche Strukturen.“
Aus Sicht des BUND Sachsen sind dafür vor allem zwei Schritte notwendig. Erstens müsse der Freistaat den Gewässer- und Wasserschutz im nächsten Doppelhaushalt so absichern, dass Gewässerentwicklung, Renaturierung, Flächensicherung und kommunale Umsetzung dauerhaft finanziert werden können. Zweitens brauche man starke Verbände für eine naturnahe Gewässerentwicklung. Viele Kommunen seien für die Aufgaben an ihren Gewässern personell und finanziell nicht ausreichend ausgestattet. Unterhaltungsverbände könnten hier dauerhaft Fachkompetenz und Umsetzung vor Ort sichern. Dafür brauche es entweder eine verlässliche finanzielle Unterstützung durch das Land oder Änderungen im Sächsischen Wassergesetz, damit Kommunen Beiträge für Gewässermaßnahmen erheben und Finanzierungsgrundlagen schaffen können.



