Bundesregierung plant: Asylbewerber sollen bereits nach drei Monaten arbeiten dürfen
Asylbewerber sollen schneller arbeiten dürfen - nach drei Monaten

Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber soll deutlich beschleunigt werden

Die Bundesregierung plant eine deutliche Beschleunigung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber. Künftig sollen Schutzsuchende grundsätzlich bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen können, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Dies geht aus Plänen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hervor, die zwischen Union und SPD abgestimmt wurden.

Wartezeit wird von sechs auf drei Monate reduziert

Bisher gilt für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in einer Aufnahmeeinrichtung leben müssen, faktisch ein sechsmonatiges Arbeitsverbot. Diese Regelung betrifft insbesondere Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die während des gesamten Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung verbleiben müssen. Ausnahmen konnte bisher nur die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Einzelfällen genehmigen.

„Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell“, betonte Innenminister Dobrindt in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“. Der CSU-Politiker unterstrich, dass die beste Integration die in die Arbeitswelt sei. „Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit.“ Eine Arbeitspflicht soll es allerdings nicht geben.

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Rechtliche Grundlage durch europäische Reform

Die rechtliche Grundlage für die Neuregelung soll im neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) geschaffen werden, das kurz vor der Umsetzung im Bundestag steht. Die europäische Reform war bereits am 14. Mai 2024 in Brüssel beschlossen worden und wird Mitte dieses Jahres anwendbar. Die EU-Mitgliedstaaten müssen entsprechend ihr nationales Recht anpassen.

Das Innenministerium betonte, dass die Neuregelung keinen Einfluss auf Ablauf oder Ausgang des Asylverfahrens haben soll. Ob eine Person einen Job habe oder nicht, wirke sich nicht auf die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung von Schutz aus. Ausdrücklich nicht profitieren sollen bereits abgelehnte Asylbewerber und Menschen, die im Verfahren nicht mitwirken.

Koalitionspartner unterstützt Pläne

Die SPD unterstützt die Vorstöße des Innenministers. „Arbeit ist ein entscheidender Faktor für eine gelingende Integration, insbesondere um die deutsche Sprache schnell zu lernen“, sagte der erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, der „Rheinischen Post“. Außerdem brauche die deutsche Wirtschaft dringend Arbeitskräfte. Daher sei es zu begrüßen, „dass Minister Dobrindt jetzt hier den Koalitionsvertrag umsetzt“.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD tatsächlich zugesagt: „Hürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungaufnahme werden wir abbauen und Arbeitsverbote auf maximal drei Monate reduzieren.“

Grüne äußern Kritik an den Plänen

Die Grünen zeigen sich hingegen skeptisch und warnen vor einem „Täuschungsmanöver“. Entscheidend sei am Ende doch, ob tatsächlich alle Betroffenen arbeiten dürften – „oder ob erneut große Gruppen ausgeschlossen werden“, sagte Innenpolitiker Marcel Emmerich der „Rheinischen Post“. Außerdem sei Dobrindt nicht konsequent in seiner Linie. Einerseits verspreche er einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt, andererseits würden Integrationskurse eingeschränkt, obwohl das Lernen der Sprache zentral für eine nachhaltige Integration sei.

Ähnlich äußerte sich Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch. „Ob es Herr Dobrindt wirklich ernst damit meint, Menschen in Arbeit zu bringen, wird er noch beweisen müssen. Wir warten auf den Gesetzentwurf“, sagte er der Funke-Mediengruppe.

Weitere Aspekte der europäischen Asylreform

Mit dem neuen Gesetz sollen auch andere Aspekte des Asylverfahrens beschleunigt werden. So sollen etwa Verfahren beschleunigt werden, in denen Schutzsuchende bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben. Außerdem sollen Überstellungen in den für das jeweilige Verfahren zuständigen Staat länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht.

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Für Menschen aus Herkunftsstaaten, deren Bürger in Europa nur selten als schutzbedürftig anerkannt werden, sollen künftig Asylverfahren an den EU-Außengrenzen durchgeführt werden. Asylbewerberinnen und Asylbewerber dürfen ihr Erwerbseinkommen grundsätzlich behalten. Wenn sie Sozialleistungen bekommen, wird das Einkommen jedoch angerechnet.