Krank im Urlaub: So sichern Sie sich Ihre Urlaubstage rechtlich ab
Wer seinen Urlaub beim Arbeitgeber beantragt, plant oft weit im Voraus, um die freie Zeit optimal zu nutzen. Doch unvorhergesehene Ereignisse wie eine plötzliche Erkrankung können die sorgfältige Planung über den Haufen werfen. Die bange Frage lautet dann: Sind die wertvollen Urlaubstage einfach verloren, wenn man krank wird? Die gute Nachricht ist: Nein, das müssen sie nicht sein, wenn man die richtigen Schritte beachtet.
Grundsatz: Krankheit und Urlaub schließen sich aus
„Es gilt der klare Grundsatz: Wer krank ist, kann nicht gleichzeitig Urlaub haben“, betont Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser Grundsatz ist im Bundesurlaubsgesetz verankert und besagt, dass alle nachgewiesenen Erkrankungstage, die während des Urlaubs auftreten, nicht auf das Jahresurlaubskonto angerechnet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Krankheit den gesamten Urlaub oder nur einzelne Tage betrifft. Die Regelung gilt gleichermaßen für kurzfristige Infekte wie für länger andauernde Gesundheitsprobleme.
Das Attest als entscheidender Nachweis
Damit die Urlaubstage während der Krankheit tatsächlich nicht vom Urlaubskonto abgezogen werden, ist ein entscheidender Schritt unerlässlich: Eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung muss vorliegen. Denn es gelten die gleichen formellen Anforderungen wie bei einer regulären Krankmeldung während der Arbeitszeit. Mit einer ärztlichen Bescheinigung wird die Urlaubsuhr für den Zeitraum der Erkrankung angehalten, wie Schipp erläutert. Die Tage werden somit nicht verbraucht und bleiben für eine spätere Nutzung erhalten.
Ohne ein solches Attest haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch kaum eine Chance, die Urlaubstage zurückzuerhalten. Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ist daher unverzichtbar, um den Urlaubsanspruch zu wahren. Es empfiehlt sich, die Bescheinigung umgehend beim Arbeitgeber einzureichen, um Missverständnisse oder Verzögerungen zu vermeiden.
Keine automatische Verlängerung des Urlaubs
Wichtig zu wissen: Der genommene Urlaub wird durch die Krankheit nicht automatisch verlängert. Die nicht genutzten Urlaubstage können zwar für einen späteren Zeitraum verwendet werden, doch dieser neue Urlaubszeitraum muss vom Arbeitgeber wie gewohnt genehmigt werden. Es handelt sich also nicht um eine zusätzliche Freizeit, sondern um eine Verschiebung der bereits geplanten Urlaubstage.
Arbeitnehmer sollten daher frühzeitig mit ihrem Vorgesetzten kommunizieren, um die Nachholung der Urlaubstage zu planen. Eine transparente Absprache hilft, Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass die betrieblichen Abläufe nicht beeinträchtigt werden.
Praktische Tipps für den Fall der Fälle
- Legen Sie umgehend ein ärztliches Attest vor, sobald Sie im Urlaub erkranken.
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber zeitnah über die Erkrankung und reichen Sie die Bescheinigung ein.
- Planen Sie die Nachholung der Urlaubstage im Dialog mit Ihrem Vorgesetzten.
- Beachten Sie, dass die Regelungen für alle Arten von Urlaub gelten, ob Einzeltage oder längere Zeiträume.
Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. Seine Expertise unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Vorgehensweise in solchen Fällen.



