Handelsunsicherheit nach US-Urteil: EU friert Zollabkommen ein
Nach der jüngsten Entscheidung des Obersten US-Gerichts zur Zollpolitik von Donald Trump herrscht erhebliche Unsicherheit im transatlantischen Handel. Aus Washington verlautet, dass auf viele EU-Importe in die Vereinigten Staaten künftig ein Zoll von 15 Prozent erhoben werden soll. Als Reaktion darauf hat das Europäische Parlament die Umsetzung des bereits ausgehandelten EU-US-Zollabkommens formell eingefroren.
Neue Zollankündigungen aus Washington
Ein hochrangiger Vertreter des Weißen Hauses teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, die Grundlage für den neuen Zoll sei das von US-Präsident Donald Trump jüngst unterzeichnete weltweite Dekret. Der auf 150 Tage befristete Zollsatz von 15 Prozent soll demnach unter anderem für Einfuhren aus der Europäischen Union, Großbritannien, Indien und Japan gelten. Früheren Angaben zufolge soll der neue Zollsatz bereits ab Dienstag in Kraft treten.
Interessant ist der zeitliche Ablauf: Trump hatte zunächst auf der Plattform Truth Social geschrieben, er habe einen „weltweiten 10-Prozent-Zoll für alle Länder“ unterzeichnet – keine 24 Stunden später kündigte er dann eine Erhöhung des Satzes auf 15 Prozent an.
Europäisches Parlament zieht Notbremse
Das Europäische Parlament reagierte prompt auf die Entwicklungen. Der Handelsausschuss legte die Umsetzung des bereits ausgehandelten rechtlich bindenden Abkommens formell auf Eis. „Wir möchten von den Vereinigten Staaten die klare Zusicherung, dass sie das Abkommen einhalten“, sagte Bernd Lange, der Vorsitzende des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments.
Der SPD-Politiker betonte: „Ein Deal ist ein Deal. Aber er muss auch von der anderen Seite respektiert werden.“ Eine Gruppe von Abgeordneten werde sich am kommenden Mittwoch treffen, um die weitere Entwicklung zu bewerten und über das weitere Vorgehen zu beraten.
Hintergrund: Supreme Court-Urteil und rechtliche Unsicherheit
Der Supreme Court hatte am Freitag entschieden, dass viele von Trumps Zöllen illegal sind. Dabei ging es um jene Importaufschläge, die er unter Berufung auf ein Notstandsgesetz eingeführt hatte. Das Oberste US-Gericht urteilte, dass Trump dabei seine Befugnisse überschritten habe.
Der US-Regierung fehlte damit die rechtliche Grundlage, um die sogenannten IEEPA-Zölle weiter aufrechtzuerhalten – daher musste sie eine andere Begründung finden. Daraufhin kündigte Trump den weltweiten Zollsatz von zunächst 10, dann 15 Prozent an, wobei er sich auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 stützt.
Experten bezweifeln jedoch, ob die notwendigen Voraussetzungen zur Nutzung dieser rechtlichen Grundlage für die temporären Zölle überhaupt erfüllt sind. Dem hochrangigen Regierungsbeamten zufolge sei das bisherige Vorhaben nur temporär geplant. Das Weiße Haus beabsichtige, „angemessenere oder bereits ausgehandelte Zollsätze“ wieder zu etablieren.
EU besteht auf vereinbarter Zollobergrenze
Die EU-Kommission hatte nach der Gerichtsentscheidung von den USA verlangt, eine vereinbarte Zollobergrenze von 15 Prozent in jedem Fall nicht zu überschreiten. Ein Sprecher der Kommission betonte am Montag, bevor die neuen Informationen aus Washington bekannt wurden, dass die Vereinbarung mit den USA über Zölle bisher gut funktioniert habe.
Bevor die EU Entscheidungen über das weitere Vorgehen treffen könne, brauche sie klare Angaben der US-Seite, welche Schritte die USA nun unternehmen wollen. Die EU geht davon aus, dass bestehende Ausnahmeregelungen weiterhin Bestand haben werden. In der ursprünglichen Anordnung waren zahlreiche Ausnahmen aufgelistet, darunter für Arzneimittel und pharmazeutische Wirkstoffe sowie Autos und schwere Lastwagen.
Deutsche Position: Planungssicherheit gefordert
Die deutsche Bundesregierung stimmt sich derzeit mit den europäischen Partnern ab. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte in Berlin, man wolle zunächst einmal wissen, mit welchen Zöllen nun zu rechnen sei. Bisher sei unklar, welche Folgen das Urteil genau habe. Für die Unternehmen sei jetzt vor allem Planungssicherheit wichtig.
„Wir erwarten auch von der amerikanischen Seite, dass sie sehr schnell mit einer klaren Politik uns die Möglichkeit gibt, darauf einzugehen“, sagte der Sprecher von Bundeskanzler Friedrich Merz. Der Kanzler selbst plane in Kürze einen bilateralen Besuch in den USA.
Wirtschaftsverbände drängen auf Ratifizierung
Deutsche Industrieverbände sprachen sich für eine rasche Umsetzung des Zollabkommens aus. „Wenn das jetzt nicht ratifiziert wird, dann schaffen wir von unserer Seite zusätzliche Unsicherheit, die wir wirklich nicht brauchen können“, sagte Peter Leibinger, der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), im Deutschlandfunk.
Hildegard Müller, die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), forderte „rasche und konstruktive Gespräche zwischen den USA und der EU, um weitere Eskalationen zu vermeiden und dringende Klarheit zu schaffen“. Die wirtschaftlichen Akteure betonen somit die Notwendigkeit stabiler Handelsbeziehungen zwischen den beiden wichtigen Wirtschaftsblöcken.
Ausblick und weitere Entwicklungen
Die Situation bleibt dynamisch und von Unklarheiten geprägt. Während die EU auf klare Zusicherungen aus Washington wartet, müssen Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks mit der aktuellen Unsicherheit umgehen. Die kommenden Tage werden zeigen, ob sich die Positionen annähern oder die Handelsbeziehungen weiter belastet werden.
Das bereits im vergangenen Sommer zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump vereinbarte Abkommen sah eine zollfreie Einfuhr von US-Industriegütern vor. Im Gegenzug hatten sich die USA verpflichtet, die Zölle auf die meisten EU-Importe auf maximal 15 Prozent zu begrenzen. Ob diese Vereinbarung nun doch noch umgesetzt wird oder ob neue Verhandlungen notwendig werden, bleibt abzuwarten.



