BGH verhandelt Klimaklagen: Deutsche Umwelthilfe fordert Verbrenner-Aus bei BMW und Mercedes bis 2030
In einem wegweisenden Verfahren prüft der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Automobilhersteller BMW und Mercedes-Benz. Die Umweltschutzorganisation fordert, dass den Unternehmen untersagt wird, ab dem 31. Oktober 2030 neue Fahrzeuge mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. Dieses Datum begründet die DUH damit, dass Autos im Durchschnitt über 14 Jahre genutzt werden und Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral sein muss.
Rechtliche Grundlagen und Argumente der Kläger
Drei Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe berufen sich in ihrer Klage auf das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie argumentieren, dass BMW und Mercedes-Benz durch ihren hohen CO2-Ausstoß einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO2-Budgets verbrauchen. Dies beschränke den politischen Handlungsspielraum und mache später drastischere Maßnahmen zur Emissionsreduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken würden. Die Kläger stützen sich dabei auf den Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.
In diesem historischen Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das damalige Klimaschutzgesetz des Bundes zu kurz greift und Nachbesserungen erforderlich sind. Die Richter betonten, dass hohe Emissionsminderungslasten nicht unumkehrbar auf die Zeit nach 2030 verschoben werden dürfen, da sonst praktisch jegliche Freiheit betroffen sei. Zur Wahrung der grundrechtlich gesicherten Freiheit müsse der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen, um diese Lasten abzumildern.
Positionen der beklagten Automobilhersteller
BMW weist die Forderungen der Deutschen Umwelthilfe entschieden zurück. Ein Unternehmenssprecher erklärte, das Pariser Klimaschutzabkommen lege kein rechtlich verbindliches CO2-Budget für einzelne Unternehmen fest, sondern umfasse ausschließlich nationale Selbstverpflichtungen der Staaten. Die DUH versuche im vorliegenden Rechtsstreit, den parlamentarischen Prozess bei der Durchsetzung ihrer politischen Anliegen zu umgehen. Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal.
Mercedes-Benz begrüßte es, dass der Bundesgerichtshof grundlegende Rechtsfragen bei klimabezogenen Ansprüchen klären wird, insbesondere die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das Unternehmen betonte, dass Nachhaltigkeit und Klimaschutz zentrale Bestandteile seiner strategischen Ausrichtung seien, lehnte jedoch eine rechtliche Verpflichtung zu einem konkreten Ausstiegsdatum ab.
Verfahrensverlauf und politischer Kontext
Bisher hatten die Klagen der Deutschen Umwelthilfe vor den Landgerichten in München und Stuttgart sowie den entsprechenden Oberlandesgerichten keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof ließ jedoch die Revisionen zu, sodass die zugrundeliegenden Rechtsfragen nun in Karlsruhe geklärt werden können. Ob bereits am Montag ein Urteil fällt, ist unklar. Als letzte Instanz in Zivilverfahren ist eine Entscheidung des BGH an sich nicht mehr anfechtbar, allerdings bleibt bei potenziell betroffenen Grundrechten der Gang vor das Bundesverfassungsgericht möglich. Die Umwelthilfe behält sich diese Option offen.
Politisch ist das Thema Verbrennerverbot weiterhin umstritten. Ursprünglich war in der Europäischen Union ein Ende von Verbrennern für 2035 vorgesehen, doch Ende 2025 nahm die EU-Kommission von diesen Plänen Abstand und schlug Aufweichungen und Ausnahmen vor. Die Deutsche Umwelthilfe geht mit ihren Klagen daher einen alternativen Weg, um direkt rechtliche Verpflichtungen für die Automobilindustrie zu erreichen.



