Bundesgerichtshof prüft Klimaklagen gegen deutsche Autobauer
In einer bedeutenden Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stand die Frage im Mittelpunkt, ob Automobilunternehmen wie BMW und Mercedes-Benz verpflichtet werden können, den Verkauf klimaschädlicher Verbrennerfahrzeuge einzustellen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zwei Klimaklagen eingereicht, die fordern, dass die beiden Automobilkonzerne ab November 2030 keine Neuwagen mit Verbrennungsmotoren mehr verkaufen dürfen.
Umweltorganisation beruft sich auf Grundrechte
Drei Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe stützen ihre Klage auf das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie argumentieren, dass BMW und Mercedes-Benz durch ihren aktuellen CO2-Ausstoß einen zu großen Teil des verbleibenden CO2-Budgets verbrauchen würden. Dies schränke den politischen Handlungsspielraum für die Zukunft ein und mache später weitreichende Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte beeinträchtigen könnten.
„Das Pendel in der Politik schwingt zurück vom Klimaschutz“, sagte Matthias Siegmann, der Anwalt der DUH, während der mündlichen Verhandlung. Er verwies auf geplante Aufweichungen beim Verbrenner-Aus und angekündigte Änderungen am Heizungsgesetz. Solange der Gesetzgeber seinen Auftrag nicht erfülle, müsse dieser vor Gericht auch von Einzelpersonen durchgesetzt werden können.
Autobauer verteidigen demokratische Prozesse
Die Automobilhersteller widersprechen dieser Argumentation entschieden. „Die Kläger meinen, sie sind schlauer als der Gesetzgeber“, entgegnete BMW-Anwalt Reiner Hall. Nur der demokratisch legitimierte Gesetzgeber könne die notwendige Interessenabwägung vornehmen und müsse dabei nicht zwingend zu dem Ergebnis kommen, dass der Klimaschutz über allen anderen Belangen steht.
Ein Mercedes-Sprecher betonte nach der Verhandlung, dass gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen ausschließlich Aufgabe des Gesetzgebers seien, nicht der Rechtsprechung. Auch ein BMW-Vertreter unterstrich, dass die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele im Plenarsaal geführt werden müsse, nicht im Gerichtssaal. Nur so beschlossene Maßnahmen könnten einen verlässlichen Rahmen für die Unternehmen bilden.
Richter weisen auf komplexe Interessenlage hin
Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters verwies während der Verhandlung auf die Vielzahl unterschiedlicher Interessen, die beim Klimaschutz zu beachten seien. Zentrale Frage war, wer über einen Ausgleich dieser Interessen entscheiden und entsprechende Vorschriften machen kann. Die Vorinstanzen hatten den Klimaklagen bereits keinen Erfolg beschieden.
Die Argumentation der DUH fußt auf einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, der damals Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz forderte. Während es damals um staatliche Verpflichtungen ging, steht nun die Frage im Raum, ob Großemittenten wie Automobilkonzerne auch über staatliche Regulierung hinaus verpflichtet sind, ihre Produktion an Klimazielen auszurichten.
Besondere Verantwortung der Automobilindustrie
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch, der selbst als Kläger auftritt, argumentierte in Karlsruhe: „Große Automobilunternehmen würden häufig nicht umsetzen, was die Politik entscheidet, sondern ganz umgekehrt, dass sie im Bereich der Wirtschafts- und Verkehrspolitik diktieren, was die Politik zu machen hat“. Gerade deshalb hätten diese Unternehmen eine besondere Verantwortung.
Das Urteil in den Verfahren mit den Aktenzeichen VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23 soll am 23. März fallen. Die Entscheidung wird weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Automobilindustrie und die Klimaschutzdebatte haben.



