EuGH bestätigt Milliardenstrafe gegen Google wegen Android-Praktiken
EuGH bestätigt Milliardenstrafe gegen Google

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die gegen Google verhängte Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 4,1 Milliarden Euro bestätigt. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg urteilten, dass Google Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt habe, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken.

Hintergrund der Entscheidung

Das Smartphone-Betriebssystem Android wird von Google entwickelt und ist für Gerätehersteller kostenlos. Den Großteil seiner Einnahmen erzielt Google über sein Flaggschiffprodukt, die Suchmaschine. Hersteller, die auf Android-Geräten Google-Dienste einbinden wollten, mussten immer gleich ein ganzes Paket aus Google-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die Google-Suche.

Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU zuständig ist, sah darin einen Verstoß und verhängte 2018 ein Bußgeld in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Dies ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhängt hat, wie ein Sprecher der Kommission bestätigte. Aus Sicht der Kommission stellte Google durch die Kopplungspraktik sicher, dass seine Suchmaschine und der Chrome-Browser auf nahezu allen Android-Geräten vorinstalliert waren.

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Urteil und Konsequenzen

Der EuGH bestätigte nun die Strafe, reduzierte sie jedoch geringfügig von 4,3 auf 4,1 Milliarden Euro. Google habe durch die Bündelung seiner Apps seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, so die Richter. Das Urteil ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.

Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für die Digitalwirtschaft. Sie sendet ein klares Signal an Technologiekonzerne, dass wettbewerbswidrige Praktiken in der EU nicht geduldet werden. Google selbst zeigte sich enttäuscht über das Urteil, kündigte jedoch an, die Auflagen zu erfüllen.

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