Urlaub mit dem Auto: Diese Kostenfallen und Bußgelder drohen im Ausland
Urlaub mit dem Auto: Kostenfallen und Bußgelder im Ausland

Urlauber, die mit dem Auto ins europäische Ausland reisen, müssen sich auf unterschiedliche Verkehrsregeln einstellen. Neben den bekannten Mautsystemen in Italien, Österreich und der Schweiz gibt es in vielen Ländern Vorschriften, die häufig unbekannt sind. Wer diese missachtet, riskiert empfindliche Bußgelder, die die Urlaubskasse unnötig belasten können.

Spanien: Warnleuchte statt Warndreieck

In Spanien ist das klassische Warndreieck auf Autobahnen und Schnellstraßen seit Kurzem verboten. Das Verlassen des Fahrzeugs zum Aufstellen des Warndreiecks gilt als zu gefährlich. Stattdessen muss jedes Fahrzeug mit einer speziellen gelben Blinkleuchte (V-16-Warnleuchte) ausgestattet sein, die per Magnet auf dem Dach befestigt wird. Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge besteht diese Pflicht nicht, wohl aber für Mietwagen in Spanien. Urlauber sollten daher vor Fahrtantritt prüfen, ob die Leuchte im Fahrzeug vorhanden ist. Andernfalls drohen bei einer Kontrolle oder nach einer Panne empfindliche Bußgelder.

Kroatien: Tempolimits für junge Fahrer

In Kroatien gelten für Autofahrer unter 25 Jahren besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen. Sie müssen sich auf allen Straßen an niedrigere Höchstgeschwindigkeiten halten, die in der Regel zehn km/h unter den allgemeinen Limits liegen. Auf Autobahnen sind daher maximal 120 km/h erlaubt, auf Landstraßen 80 statt 90 km/h.

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Warnwestenpflicht: Strengere Regeln in Frankreich und Tschechien

In vielen europäischen Ländern ist die Warnwestenpflicht strenger als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Während dort nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben ist, verlangen andere Länder eine Warnweste für jede Person, die das Fahrzeug bei einer Panne oder im Notfall verlässt. In Frankreich muss jeder Insasse beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste tragen. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von mindestens 90 Euro pro Person. Besonders streng sind die Vorschriften in Tschechien: Dort besteht sowohl eine Mitführ- als auch eine Tragepflicht für jeden Insassen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro geahndet werden. Ähnliche Regelungen gelten in Spanien, Slowenien, der Slowakei und Italien.

Großbritannien: ETA-Pflicht auch für Autoreisende

Für Reisen nach Großbritannien ist die elektronische Einreisegenehmigung ETA inzwischen für nahezu alle Urlauber verpflichtend – auch für die Einreise mit dem Auto oder Wohnmobil. Die Genehmigung kostet umgerechnet rund 23 Euro und kann über eine Smartphone-App oder das offizielle Internetportal der britischen Regierung beantragt werden. Wer ohne gültige ETA anreist, muss mit einer Einreiseverweigerung rechnen.

Mautsysteme in Österreich, Schweiz und Italien

Die unterschiedlichen Mautsysteme in Europa sorgen regelmäßig für Verwirrung. In der Schweiz benötigen Autofahrer eine Jahresvignette für 40 Schweizer Franken, die 14 Monate gültig ist (vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres). Für einzelne Tunnel können zusätzliche Gebühren anfallen. In Italien wird die Maut streckenabhängig berechnet: An der Auffahrt zur Autobahn wird ein Ticket gezogen, das bei der Ausfahrt bezahlt wird. Im Durchschnitt fallen rund sieben Euro pro 100 Kilometer an. Auf den Autobahnen A36, A59 und A60 im Norden Italiens gibt es keine klassischen Mautstationen mehr; Kameras erfassen das Kennzeichen, und die Maut muss innerhalb von 15 Tagen online beglichen werden. Andernfalls können kostspielige Inkassoverfahren folgen. Österreich setzt auf ein zweistufiges System: Neben der Vignette für das Autobahnnetz werden auf einigen Passstraßen und in Tunneln zusätzliche Sondermauten erhoben. Die digitale Tagesvignette kostet 9,60 Euro, die 10-Tages-Vignette 12,80 Euro und die Jahresvignette 106,80 Euro. Eine Besonderheit gilt beim Onlinekauf durch Privatpersonen: Aufgrund der Verbraucherschutzregelungen wird die digitale Vignette erst am 18. Tag nach dem Kauf gültig. Wer sofort losfahren möchte, sollte sie deshalb an einer Verkaufsstelle wie einer Raststätte oder beim ÖAMTC beziehungsweise ADAC erwerben.

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