Balkonkraftwerk anmelden: So gelingt die Registrierung
Sie möchten Ihren eigenen Strom produzieren? Ein Steckersolargerät, auch Balkonkraftwerk genannt, macht dies möglich. Diese Mini-Solaranlage wandelt Sonnenlicht in Strom für den Haushalt um. Der Vorteil: Sie dürfen die Anlage selbst installieren. Allerdings ist eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erforderlich.
Vereinfachte Anmeldung seit dem Solarpaket 2024
Seit dem Solarpaket 2024 wurde der Prozess deutlich vereinfacht. Eine separate Registrierung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig. Stattdessen tragen Sie Ihr Balkonkraftwerk einfach im Marktstammdatenregister (MaStR) ein. Die Anmeldung ist kostenlos. Beachten Sie jedoch: Der Netzbetreiber könnte Ihren alten Stromzähler austauschen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung
- Rufen Sie die Startseite des MaStR auf.
- Wählen Sie „Registrierung einer Anlage, eines Anlagenbetreibers oder eines Marktakteurs“.
- Klicken Sie auf „Registrierung einer Solaranlage“ und dann auf „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“.
- Melden Sie sich im MaStR an oder erstellen Sie ein neues Nutzerkonto.
- Geben Sie die folgenden Daten Ihrer Solaranlage ein: Standort (Adresse), Name der Anlage (standardmäßig „Balkonkraftwerk“), Datum der Inbetriebnahme, Gesamtleistung der Module (maximal 2000 Watt), Wechselrichterleistung (maximal 800 Watt) und Zählernummer.
- Optional können Sie Daten eines angeschlossenen Stromspeichers hinzufügen: Name, Leistung in Watt und Speicherkapazität in kWh.
Was passiert bei versäumter Anmeldung?
Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Theoretisch droht ein Bußgeld, jedoch ist bisher kein Fall bekannt. Die Anmeldung ist wichtig, da Ihre Anlage rechtlich als Teil der Stromversorgung erfasst werden muss.
Neue Norm: Mehr Leistung seit Dezember 2025
Seit dem 1. Dezember 2025 dürfen Balkonkraftwerke bis zu 800 Watt ins Netz einspeisen, statt wie zuvor nur 600 Watt. Diese Änderung basiert auf der neuen VDE-Norm. In der Praxis sind 800-Watt-Wechselrichter bereits Standard.
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