EU genehmigt deutsche Milliarden für Klimaschutz in der Industrie
Die Europäische Kommission hat grünes Licht für ein milliardenschweres deutsches Förderprogramm gegeben. Deutschland darf seine Industrie beim Umstieg auf klimafreundlichere Produktionsweisen mit fünf Milliarden Euro unterstützen. Das teilte die Behörde in Brüssel mit. Die sogenannten CO2-Differenzverträge sind ein zentrales Instrument der Bundesregierung, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.
Bei den CO2-Differenzverträgen übernimmt der Staat vorübergehend die Mehrkosten, die Unternehmen durch die Umstellung auf klimafreundliche Produktionsweisen entstehen. Ziel ist es, wirtschaftliche Risiken zu reduzieren und den Firmen Planungssicherheit zu geben. Die Maßnahme trägt nach Angaben der EU-Kommission zur Verwirklichung der Energie- und Klimaziele sowie der Nachhaltigkeitsziele Deutschlands und der EU bei.
Strenge Auflagen für geförderte Projekte
Geförderte Projekte müssen ihre Emissionen erheblich reduzieren: innerhalb von vier Jahren um mindestens 50 Prozent und bis zum Ende der Vertragslaufzeit von 15 Jahren um 85 Prozent. Wie genau die Unternehmen Treibhausgase einsparen, bleibt ihnen überlassen. Mögliche Maßnahmen sind die Nutzung von Strom statt Gas oder Kohle, der Einsatz von Wasserstoff, die Abscheidung und Speicherung von CO2, die Verwendung von Biomethan oder die Nutzung von Abwärme.
Fokus auf energieintensive Branchen
Die Förderung zielt besonders auf energieintensive Branchen ab, wie die Papier-, Chemie-, Metall-, Glas- und Zementindustrie. In der EU gelten strenge Regeln für staatliche Beihilfen. Die EU-Kommission überwacht, ob diese Regeln eingehalten werden. Mit der Genehmigung der CO2-Differenzverträge hat die Bundesregierung nun die Möglichkeit, die Industrie beim Klimaschutz massiv zu unterstützen.
Die Bundesregierung hatte das Programm bereits im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht. Es ist Teil eines größeren Klimaschutzpakets, das zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes umfasst. Die EU-Kommission betonte, dass die Förderung notwendig sei, um die Klimaziele zu erreichen, und dass sie mit den EU-Beihilferegeln vereinbar sei.



