Heizungsgesetz-Reform: Neue Regeln für Gas- und Ölheizungen ab 2029
Die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes, die von CDU/CSU und SPD ausgehandelt wurde, bringt erhebliche Änderungen für Immobilienbesitzer und Mieter mit sich. Während die pauschale Pflicht für 65 Prozent erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt, müssen ab Januar 2029 neue Gas- und Ölheizungen mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden. Dies soll einen Anreiz für den Umstieg auf grüne Alternativen schaffen, wirft jedoch Fragen zur Umsetzbarkeit und Klimawirksamkeit auf.
Was sind grüne Brennstoffe und wie verfügbar sind sie?
Zu den klimafreundlichen Kraftstoffen zählen insbesondere Biomethan, das aus Biogasanlagen mit Rohstoffen wie Raps oder Gülle gewonnen wird, sowie synthetisch erzeugtes Methan und verschiedene Wasserstoffarten. Bioheizöl wird beispielsweise aus Raps oder Sonnenblumenöl hergestellt. Allerdings gibt es erhebliche Zweifel an der Verfügbarkeit. Ingbert Liebig, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), betont: „Bislang gibt es nicht genug Wasserstoff und Biomethan.“ Laut Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lag der Erdgasverbrauch für Raumwärme 2024 bei etwa 245 Terawattstunden, während die heutige Biomethan-Nutzung nur rund zehn Terawattstunden beträgt. Zwar bestehe Ausbaupotenzial, doch konkurrierende Nutzungen in Industrie und Verkehr könnten die Verfügbarkeit einschränken.
Technische Anforderungen und Klimaauswirkungen
Die technische Umsetzung hängt von der Art des Gases ab. Biomethan kann problemlos über bestehende Netze transportiert werden, während Wasserstoff nur in begrenztem Umfang von bis zu 20 Prozent beigemischt werden kann, ohne dass Anpassungen nötig sind. Für höhere Anteile müssten Leitungen angepasst werden. In Bezug auf den Klimaschutz bleiben viele Fragen offen. Umweltverbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz kritisieren die Reform als „fossile Mogelpackung“, da grüne Gase nicht in ausreichenden Mengen verfügbar seien und in anderen Sektoren dringender benötigt würden. Sibylle Braungardt vom Öko-Institut rechnet vor, dass die bisherige 65-Prozent-Vorgabe bis 2030 etwa 30 Millionen Tonnen CO2 eingespart hätte, während die neue Versorger-Quote nur rund zwei Millionen Tonnen einsparen soll.
Kosten für Mieter und Eigentümer
Für Mieter und Eigentümer könnten Mehrkosten entstehen, da Gas und Öl mit Bioanteil teurer sind. Biogas verursacht für ein Einfamilienhaus mit durchschnittlichem Verbrauch aktuell Mehrkosten von bis zu 16 Euro monatlich, Bioöl sogar 23 Euro. Malte Küper vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) warnt: „Wasserstoff und synthetisches Methan sind knapp und drohen für Haushalte zur Kostenfalle zu werden.“ Zwar versprechen Union und SPD Schutz vor überhöhten Nebenkosten, doch Details müssen noch ausgehandelt werden, und es deutet sich bereits Streit über die Verteilung der Kosten an.
Förderung und weitere Vorschriften
Die Förderung für Wärmepumpen bleibt bis mindestens 2029 erhalten, wobei die genaue Ausgestaltung noch unklar ist. Matthias Miersch, SPD-Fraktionschef, kündigte an, dass Details im Sommer sichtbar werden. Zudem verweisen die Fraktionen auf eine EU-Richtlinie, die ab 2030 strenge Klimaschutz-Vorgaben für Neubauten vorschreibt, was die Wahlfreiheit bei Heizungen möglicherweise nur für wenige Jahre gelten lässt. Die Reform des Heizungsgesetzes stellt somit einen Kompromiss dar, der sowohl Chancen als auch erhebliche Herausforderungen für den Klimaschutz und die Verbraucher mit sich bringt.



