Heizungsgesetz-Reform: Was die neuen Regeln für Gas- und Ölheizungen bedeuten
Die umstrittene Heizungsgesetzgebung des ehemaligen Grünen-Wirtschaftsministers Robert Habeck wird abgeschafft – darauf legt Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) besonderen Wert. Doch welche konkreten Auswirkungen hat die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, auf die sich CDU/CSU und SPD verständigt haben?
Die zentralen Änderungen im Überblick
Fest steht: Immobilienbesitzer dürfen weiterhin Öl- und Gasheizungen in ihren Wohnhäusern installieren. Die bisherige pauschale Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollte, entfällt vollständig.
Allerdings müssen ab Januar 2029 neu installierte Gas- und Ölheizungen mit einem kontinuierlich steigenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden. Dazu zählen insbesondere Biomethan oder synthetische Kraftstoffe, die aus verschiedenen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Auf diesen klimafreundlichen Anteil soll kein CO2-Preis erhoben werden, der normalerweise auf fossile Brennstoffe anfällt. Diese Regelung soll einen finanziellen Anreiz für den Umstieg schaffen.
Was versteht man unter grünen Brennstoffen?
Die Koalition definiert grüne Brennstoffe insbesondere als:
- Biomethan: Hergestellt in Biogasanlagen aus Raps, Gülle, Stroh und anderen organischen Materialien, aber auch natürlich in Mooren entstehend
- Synthetisch erzeugtes Methan: Künstlich produzierte Methanvarianten
- Verschiedene Wasserstoffarten: Als alternative Energiequelle
- Bioheizöl: Im Öko-Landbau aus Raps, Soja oder Sonnenblumenöl produziert
Die große Frage: Reicht die Verfügbarkeit?
Die ausreichende Verfügbarkeit dieser grünen Brennstoffe bleibt fraglich. „Bislang gibt es nicht genug Wasserstoff und Biomethan“, betont Ingbert Liebig, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).
Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), verweist auf Zahlen: „Im Jahr 2024 lag der Erdgasverbrauch für Raumwärme und Warmwasser in deutschen Haushalten bei rund 245 Terawattstunden. Durch die zukünftig verstärkte Nutzung von Wärmepumpen und anderen Wärmequellen wird dieser perspektivisch sinken.“
Im Vergleich dazu sei die heutige Biomethan-Nutzung von etwa zehn TWh zwar gering, biete aber Ausbaupotenzial. „In der Gesamtschau lässt sich abschätzen, dass bis zum Jahr 2030 zwischen 50 und 100 TWh Biomethan bereitgestellt werden könnten“, so Andreae. Allerdings hänge dies von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der konkurrierenden Nutzung dieser Stoffe in Industrie und Verkehr.
Technische Anforderungen und Umrüstungen
Die notwendigen technischen Anpassungen hängen stark von der Art des verwendeten Gases ab. „Biomethan kann technisch problemlos wie Erdgas eingesetzt und über die bestehenden Netze transportiert werden“, erklärt der BDEW. Tatsächlich fließt Biomethan bereits heute durch viele Gasleitungen.
Bei Wasserstoff gestaltet sich die Situation anders: „Wasserstoff hat grundlegend andere brenntechnische Eigenschaften. Eine Beimischung zum Erdgas ist zwar technisch möglich, ohne dass es unmittelbar zu Anpassungen bei Endgeräten kommt – allerdings nur in begrenztem Umfang von etwa 10, maximal 20 Prozent.“ Bei höheren Anteilen müssten die Leitungen langfristig angepasst werden.
Klimaschutz-Wirkung: Kritische Stimmen
Die tatsächliche Klimaschutzwirkung der Reform bleibt umstritten. In einem Begleitpapier von Union und SPD heißt es, man vertraue darauf, dass Bürger die für sie richtige Heizungsart wählten. „Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss allerdings nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen.“
Konkret sieht die sogenannte „Bio-Treppe“ vor: Wird eine Gas- oder Ölheizung nach Inkrafttreten der Reform ausgetauscht, muss die neue Heizung ab 2029 mit mindestens 10 Prozent klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden. Dieser Anteil soll bis 2040 in drei Schritten steigen – der genaue Endwert bleibt bisher unklar. Zusätzlich müssen Energieversorger ab 2028 einen Anteil klimafreundlicher Gase und Heizöle liefern, zunächst in Höhe von bis zu einem Prozent.
Umweltverbände zeigen sich skeptisch: „'Grüne Gase' sind nicht in ausreichenden Mengen verfügbar und werden zudem in anderen Sektoren wie der Industrie dringender benötigt“, erklärt der Bund für Umwelt und Naturschutz. „Es ist unverantwortlich, diese fossile Mogelpackung als Klimaschutz zu verkaufen.“
Sibylle Braungardt vom Freiburger Öko-Institut rechnet vor: Mit der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe würden nach offiziellen Berechnungen zwischen 2024 und 2030 etwa 30 Millionen Tonnen CO2 eingespart, allein 10 Millionen Tonnen im Jahr 2030. Die neue Versorger-Quote soll laut Eckpunktepapier hingegen nur rund zwei Millionen Tonnen einsparen – also deutlich weniger.
Finanzielle Auswirkungen für Mieter
Für Mieterinnen und Mieter könnten Mehrkosten entstehen, da Gas und Öl mit Bioanteil teurer sind. Nach Angaben der Fraktionen verursacht Biogas für ein Einfamilienhaus mit durchschnittlichem Jahresverbrauch von 23.000 Kilowattstunden aktuell Mehrkosten von bis zu 16 Euro monatlich. Bioöl sei bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 Litern pro Monat etwa 23 Euro teurer.
„Wasserstoff und synthetisches Methan sind auf absehbare Zeit knapp und müssen effizient eingesetzt werden. Daher haben sie im Heizungskeller in der Regel nichts verloren und drohen für Haushalte zur Kostenfalle zu werden“, warnt Malte Küper vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.
Auch der VKU äußert Bedenken: „Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase und insbesondere Biomethan für eine Beimischung ins Gasnetz massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter zu verursachen.“
Zwar betonen Union und SPD, dass Mieter, die nicht selbst über ihre Heizung entscheiden können, „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ geschützt werden sollen. Doch Details müssen noch ausgehandelt werden – und Konflikte zeichnen sich bereits ab: Die Union deutete an, Mieter mit alten, wenig effizienten Heizungen hätten oft auch eine niedrigere Miete.
Förderung für alternative Heizsysteme
Die Förderung für Wärmepumpen bleibt vorerst erhalten. „Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt“, heißt es im Eckpunktepapier. Unklar bleibt jedoch, wie viel Geld künftig für den Einzelnen zur Verfügung steht und ob weitere Förderbedingungen angepasst werden. „Die genaue Ausgestaltung werde man im Sommer sehen“, erklärt SPD-Fraktionschef Matthias Miersch.
Weitere regulatorische Rahmenbedingungen
Die Fraktionen verweisen selbst auf eine EU-Richtlinie, nach der ab 2030 strenge Klimaschutz-Vorgaben für alle Neubauten gelten. „Die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen stammen. Das bedeutet in der Praxis, dass Bauherren die Wahl zwischen einer Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse haben“, heißt es in einem Papier der Fraktionen. Die jetzt ausgehandelte Wahlfreiheit könnte damit möglicherweise nur für wenige Jahre Bestand haben.



