Rentenerhöhung: Steuerpflicht für viele Rentner
Zum 1. Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner eine automatische Rentenanpassung von 4,24 Prozent mehr Geld. Diese Erhöhung kann jedoch dazu führen, dass der Grundfreibetrag überschritten wird und eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) weist darauf hin, dass auch bisher nicht abgabepflichtige Rentner nun zur Abgabe verpflichtet sein können.
Grundfreibetrag als entscheidende Grenze
Grundsätzlich sind Renteneinkünfte steuerpflichtig. Eine Steuererklärung ist jedoch nur dann erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte – einschließlich der gesetzlichen Rente – den Grundfreibetrag übersteigen. Für 2025 beträgt dieser 12.096 Euro, für 2026 wurde er auf 12.348 Euro angehoben. Zu den Einkünften zählen auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.
Vom zu versteuernden Einkommen werden bestimmte Beträge abgezogen, wie der individuelle Rentenfreibetrag. Dieser wird auf Basis der Jahresrente im ersten vollen Bezugsjahr berechnet und bleibt in den Folgejahren unverändert. „Spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig“, erklärt Annemarie Reiff vom BVL. Daher kann die aktuelle Erhöhung die Steuerpflicht auslösen.
Prüfung mit Elster empfohlen
Um festzustellen, ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss, empfiehlt die BVL-Expertin, die Einkünfte mit dem Online-Finanzamt Elster oder einem Steuerprogramm zu berechnen. Dort werden alle Einnahmen und abziehbaren Beträge erfasst. „Übersteigt das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag, besteht Abgabepflicht“, sagt Reiff. Auch Beratungsstellen wie Lohnsteuerhilfevereine bieten Unterstützung an.
Rentner sollten daher rechtzeitig prüfen, ob sie von der Rentenerhöhung betroffen sind und eine Steuererklärung einreichen müssen. Eine versäumte Abgabe kann zu Verspätungszuschlägen führen. Die Nutzung von Elster oder eines Steuerprogramms ermöglicht eine einfache und schnelle Überprüfung der eigenen Steuersituation.



