18-Jähriger nach Tod von Kind auf Parkplatz zu Jugendstrafe verurteilt
Jugendstrafe nach tödlichem Parkplatz-Vorfall

Ein 18-Jähriger muss für sechs Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, weil er auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall bei Heilbronn einen 12-jährigen Jungen mit seinem Auto überfahren und getötet hat. Das Landgericht Heilbronn verurteilte ihn am Montag wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verteidigung kündigte Revision an.

Was geschah am Tattag?

Am Abend des 11. September 2025 trafen der 18-jährige Angeklagte und der 12-jährige Junge auf dem Parkplatz eines Supermarkts aufeinander. Sie kannten sich nicht. Nach Angaben des Gerichts eskalierte eine verbale Auseinandersetzung schnell. Der 12-Jährige forderte von einem Begleiter des Angeklagten Geld, es fielen Beleidigungen und Drohungen. Der Junge drohte, das Auto des 18-Jährigen zu zerkratzen. Daraufhin stieg der Angeklagte in sein Fahrzeug, drehte laute Techno-Musik auf und ließ den Motor aufheulen.

Der tödliche Zusammenstoß

Mit quietschenden Reifen fuhr der 18-Jährige los. Nach etwa acht bis zehn Metern erfasste er den Jungen, der mit seinem Fahrrad unterwegs war. Das Kind stürzte, wurde unter dem Auto eingeklemmt und mehr als 20 Meter mitgeschleift. Es erlitt einen Genickbruch und war sofort tot. Der Angeklagte bremste nicht, sondern ließ das Fahrzeug ausrollen. Ein Passant zerrte ihn aus dem Wagen; dabei rief der 18-Jährige: „Der hat mich provoziert.“

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Das Urteil und seine Begründung

Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Jugendstrafe gefordert, die Verteidigung plädierte auf einen tragischen Unfall und beantragte lediglich Auflagen. Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft nicht vollständig, sprach aber von einem vorsätzlichen Tötungsdelikt. Der Vorsitzende Richter erklärte: „Der Angeklagte hat sein Fahrzeug als Waffe eingesetzt. Er handelte aus Zorn, Wut und Rache.“ Das Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt, da das Kind arg- und wehrlos gewesen sei.

Der Angeklagte selbst hatte die Tat als Fahrfehler dargestellt. Er sei aufgeregt gewesen und habe den Jungen nicht wahrgenommen. Das Gericht glaubte ihm nicht. „Er nahm billigend in Kauf, dass das Kind stirbt“, so der Richter. Die Tat sei kein Unfall, sondern ein bewusster Angriff.

Reaktionen und Folgen

Während der Urteilsbegründung verließen Angehörige des getöteten Jungen empört den Saal. Ein Mann rief: „Er wurde hingerichtet!“ Eine Frau spuckte in Richtung der Anklagebank. Der 18-Jährige nahm das Urteil reglos auf, wirkte blass und schockiert. Er hielt sich eine Mappe vors Gesicht, um sich vor Fotografen zu schützen.

Der Angeklagte verliert zudem seine Fahrerlaubnis für vier Jahre. Er hatte erst seit drei Monaten den Führerschein und sein neues Auto seit zwei Wochen. Der Richter betonte, dass im Jugendstrafrecht auch der Vergeltungsgedanke eine Rolle spiele, sprach aber von einer Reifeverzögerung des Angeklagten. Der 18-Jährige habe in der ersten Nacht in der Zelle einen Polizisten gebeten, ihn in den Arm zu nehmen. Er sei gut integriert gewesen, engagiert bei den Pfadfindern, und habe eine Ausbildung abgeschlossen. Das Auto sei sein Lebenstraum gewesen.

Der Fall hatte über die Region hinaus Entsetzen ausgelöst. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Anwalt des Verurteilten kündigte an, Revision einzulegen.

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