Aldi Süd setzt sich im Kaffeepreis-Streit durch: Tchibo verliert Berufung
Der Kaffeeröster Tchibo hat im juristischen Duell um vermeintlich zu niedrige Kaffeepreise eine weitere Niederlage gegen den Discounter Aldi Süd hinnehmen müssen. Die Richter des 6. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf wiesen die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurück, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen VI-6 U 1/25.
Urteil noch nicht rechtskräftig – Tchibo prüft Revision
Die Entscheidung der Düsseldorfer Richter ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Tchibo hat die Möglichkeit, Revision einzulegen und die Angelegenheit vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor, was die endgültige Bewertung der Rechtslage erschwert.
Tchibo-Sprecher Arnd Liedtke zeigte sich enttäuscht von der Gerichtsentscheidung: „Bedauerlicherweise hat das Gericht die Chance verpasst, einer strukturellen Fehlentwicklung im deutschen Lebensmittelhandel Einhalt zu gebieten.“ Der Konzern werde nun die schriftliche Begründung abwarten und anschließend über weitere rechtliche Schritte entscheiden. Aldi Süd äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil.
Vorwürfe: Kaffee unter Herstellungskosten verkauft
Der Hamburger Kaffeeröster wirft Aldi Süd vor, seit Ende 2023 Kaffee der Eigenmarke Barissimo unter den tatsächlichen Herstellungskosten angeboten zu haben. Tchibo sieht darin einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht und wollte diese Praxis gerichtlich untersagen lassen. Nach Ansicht des Unternehmens schadet eine derart aggressive Preispolitik sowohl dem fairen Wettbewerb als auch letztlich den Verbrauchern.
Konkret geht es um bestimmte Kaffeesorten, die Aldi Süd nach Tchibos Angaben zeitweise mit erheblichen Verlusten von zwei Euro pro Kilogramm und mehr verkauft haben soll. Die Produktion des Kaffees erfolgt durch Aldis Tochtergesellschaft New Coffee.
Experte: Gerichtsurteil juristisch korrekt begründet
Bereits im Januar 2025 war Tchibo in erster Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf gescheitert und hatte daraufhin Berufung eingelegt. Aus Sicht von Kartellrechtsexperten zeigt der Fall die veränderten Machtverhältnisse im deutschen Lebensmittelhandel deutlich auf.
Jens-Uwe Franck, Professor für Handels- und Kartellrecht an der Universität Mannheim, erklärt: „Der Fall illustriert, wie Lebensmittelketten Markenhersteller unter Druck setzen, indem sie Eigenmarken am Markt positionieren und sogar selbst in die Produktion einsteigen.“ Das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln gelte nicht automatisch für Verkäufe unter Herstellungskosten. Diese Differenzierung habe das Gericht „juristisch sauber begründet“.
Historischer Präzedenzfall: Walmart-Entscheidung von 2002
Der Bundesgerichtshof hatte sich bereits vor Jahren mit einem ähnlich gelagerten Fall beschäftigt. Im Jahr 2002 untersagte der Kartellsenat dem US-Einzelhandelskonzern Walmart bestimmte Billigangebote für Zucker. Damals beanstandeten die Richter, dass Zucker-Raffinade und Würfelzucker unter den eigenen Einkaufspreisen angeboten würden.
Die Richter begründeten ihr Urteil damals mit der überlegenen Marktmacht von Walmart in Deutschland, die kleine und mittlere Wettbewerber beeinträchtige. Dieser Fall dient bis heute als wichtiger Referenzpunkt in kartellrechtlichen Auseinandersetzungen im Lebensmittelhandel.
Kaffeepreise im Aufwärtstrend – Verbraucher zahlen mehr
Sogenannte Eckpreisartikel wie Kaffee oder Butter besitzen im Lebensmittelhandel eine besondere Zugkraft, da Verbraucher hier besonders preissensibel sind. Handelsketten nutzen diese Produkte häufig als Lockvogelangebote, um Kunden in ihre Filialen zu ziehen.
Kartellrechtler Franck erläutert: „Generell gilt, dass das Kartellrecht auch marktstarken Einzelhändlern eine Mischkalkulation gestattet, bei der sie darauf setzen, einzelne Produkte zu Werbezwecken mit Verlust zu verkaufen.“
Die aktuelle Situation stellt Kaffeeröster und -händler vor erhebliche Herausforderungen. Die Rohkaffeepreise sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, vor allem aufgrund von Ernteausfällen in wichtigen Anbauregionen. Laut dem Marktbericht der Internationalen Kaffee-Organisation ICO lag der durchschnittliche Preis für ein US-Pfund Rohkaffee (etwa 454 Gramm) im Dezember vergangenen Jahres bei ungefähr 3 US-Dollar. Im Februar 2024 waren es noch 1,82 US-Dollar.
Auch Tchibo hat als Reaktion auf diese Entwicklung seine Preise angepasst – zunächst im Februar 2025 und erneut in der kommenden Woche. Für Verbraucher bedeutet dies deutlich höhere Ausgaben für ihr Lieblingsgetränk. Bohnenkaffee war im Dezember laut Statistischem Bundesamt im Durchschnitt knapp 55 Prozent teurer als im Jahr 2020. Im Vergleich zum Vorjahresmonat lag der Preis mehr als 21 Prozent höher.
Deutschland: Kaffeeland mit beeindruckenden Verbrauchszahlen
Die Bedeutung von Kaffee in Deutschland lässt sich anhand beeindruckender Zahlen verdeutlichen:
- 68 Prozent der Menschen in Deutschland trinken täglich Kaffee
- 15 Prozent konsumieren das Heißgetränk mehrmals wöchentlich
- Pro Kopf werden durchschnittlich 163 Liter Kaffee pro Jahr getrunken
- Bundesweit existieren mehr als 900 Röstereien
- Jährlich werden über eine Million Tonnen Rohkaffee nach Deutschland importiert
Ein großer Teil der deutschen Kaffeeimporte stammt aus Brasilien. Im Jahr 2025 wurden 5,4 Millionen 60-Kilo-Säcke Kaffee von dort eingeführt. Deutschland war damit größter Abnehmer von brasilianischem Kaffee, wie der Verband der Kaffee-Exporteure Cecafé kürzlich mitteilte.
Der aktuelle Rechtsstreit zwischen Tchibo und Aldi Süd verdeutlicht die intensiven Wettbewerbskämpfe in der deutschen Lebensmittelbranche. Während Discounter mit aggressiven Preispolitiken Marktanteile sichern wollen, kämpfen etablierte Markenhersteller um den Erhalt ihrer Position. Die endgültige juristische Klärung dieser grundsätzlichen Frage steht noch aus und könnte weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Branche haben.



