Kartellamt stoppt umstrittene Preisklauseln bei Check24
Das führende Vergleichsportal Check24 muss nach Ermittlungen des Bundeskartellamts auf umstrittene Vertragsklauseln verzichten, die Energieversorger daran hinderten, ihre Strom- und Gastarife auf anderen Plattformen oder im eigenen Vertrieb günstiger anzubieten. Die Bonner Behörde hat das Unternehmen zu bindenden Verpflichtungszusagen gezwungen, die sogenannte Preisparitäts-, Meistbegünstigungs- oder Bestpreisklauseln künftig ausschließen.
Wettbewerbsbeschränkungen wurden beanstandet
Präsident Andreas Mundt vom Bundeskartellamt erklärte die Hintergründe der Entscheidung: „Wenn Check24, als das führende Energievergleichsportal in Deutschland, Energieversorger daran hindert, an anderer Stelle niedrigere Preise anzubieten, können sich sowohl andere Vergleichsportale als auch andere Vertriebswege schlechter durchsetzen.“ Die Bestpreisklauseln hätten den Wettbewerbsdruck deutlich abgeschwächt und damit gegen kartellrechtliche Grundsätze verstoßen.
Die Ermittlungen waren bereits im Juli 2025 eingeleitet worden. Nach wettbewerblichen Bedenken seitens der Behörde entschied sich Check24 nun für Verpflichtungszusagen, um ein langwieriges Verfahren zu vermeiden. Das Kartellamt erklärte diese Zusagen für bindend und betonte: „Damit wird die beanstandete Praxis beendet; zugleich konnte ein langwieriges Verfahren vermieden werden.“
Check24 reagiert mit Verpflichtungszusagen
Das Vergleichsportal selbst wies auf Nachfrage darauf hin, dass kein Kartellrechtsverstoß festgestellt wurde. Dennoch hat sich das Unternehmen verpflichtet, künftig weder die Vertragsbeziehung noch die Höhe der Provision vom Preissetzungsverhalten der Energieversorger auf anderen Vertriebskanälen abhängig zu machen. Auch eine schlechtere Platzierung oder reduzierte Sichtbarkeit von Tarifen aufgrund fehlender Preisparität ist laut den neuen Regelungen unzulässig.
Andreas Mundt betonte die doppelte Funktion von Vergleichsportalen: „Vergleichsportale erleichtern zwar den Anbieterwechsel und wirken wettbewerbsfördernd. Wichtig ist aber auch ein funktionierender Wettbewerb zwischen den Portalen und gegenüber anderen Vertriebswegen.“
Marktmacht von Check24 im Energiesektor
Die Bedeutung von Check24 im deutschen Energiemarkt ist enorm. Laut Angaben des Kartellamts ist das Portal für Energieversorger der wichtigste Vertriebskanal, um Neukunden zu gewinnen. Etwa 57 Prozent der neu abgeschlossenen Strom- und Gaslieferverträge in Deutschland entfallen auf Onlinevermittlungsdienste, wovon wiederum rund 60 bis 70 Prozent auf Check24 entfallen.
Das Geschäftsmodell des Portals basiert auf Provisionen: Verbraucher können auf Check24 kostenlos Strom- und Gastarife vergleichen sowie Verträge abschließen. Die Versorger zahlen dem Portal eine Provision für erfolgreiche Vertragsabschlüsse. Diese marktbeherrschende Stellung hatte nach Ansicht des Kartellamts zu den nun beanstandeten Wettbewerbsbeschränkungen geführt.
Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass Energieversorger ihre Preise frei gestalten können – unabhängig davon, über welchen Vertriebskanal sie ihre Tarife anbieten. Dies könnte langfristig zu mehr Wettbewerb und möglicherweise günstigeren Preisen für Verbraucher führen.



