Rostock sucht Investor für historische Villenreihe: Verkauf statt Erbbaurecht als neue Strategie
Die Hansestadt Rostock verfolgt ein bedeutendes städtebauliches Ziel: Die Schließung einer seit dem Zweiten Weltkrieg bestehenden Baulücke in der historischen Villenreihe am Kuhtor. Nachdem ein erstes Vergabeverfahren im Erbbaurecht gescheitert ist, setzt die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (RGS) nun auf eine neue Strategie.
Gescheiterte Erbbaurecht-Vergabe führt zu Kurswechsel
Bereits zwischen März und Juli 2025 hatte die RGS das Baugrundstück Ernst-Barlach-Straße 5 im Erbbaurecht angeboten. Doch nur ein einziger potenzieller Interessent meldete sich – und selbst dieser zog letztlich zurück, weil das Erbbaurechtmodell für ihn nicht infrage kam. „Angesichts einer ohnehin schwierigen Vermarktungskulisse“, wie die Verwaltung selbst einräumt, erwies sich dieses Modell als wenig attraktiv für Investoren.
Das Erbbaurecht, bei dem Investoren zwar Bauwerke errichten dürfen, aber nicht Eigentümer des Grundstücks werden, wird häufig von Kommunen genutzt, um wertvollen Boden im öffentlichen Besitz zu halten. In Rostock galt seit 2018 sogar der Grundsatz „Erbbaurecht vor Veräußerung“, um das sogenannte „Tafelsilber“ der Stadt – also wertvollen Grundbesitz – unter städtischer Kontrolle zu behalten.
Bürgerschaft ermöglicht Ausnahme vom Grundsatz
Ende vergangenen Jahres beantragte die Stadtverwaltung bei der Bürgerschaft eine Ausnahmegenehmigung von diesem Grundsatz – mit Erfolg. Vergleichbare Entscheidungen waren zuvor bereits für Grundstücke gefällt worden, deren Verkauf zur Finanzierung des Rostocker Volkstheaters dienen soll. Nun kann das 1.100 Quadratmeter große Grundstück in der Ernst-Barlach-Straße 5 direkt verkauft werden.
Die Schließung der Baulücke gilt laut RGS-Pressereferentin Jana Stranghöner als „eines der zentralen städtebaulichen Ziele in der Östlichen Altstadt“. Grundlage bildet der Rahmenplan „Stadtzentrum Rostock“ von 1991, der die Wiederherstellung der nördlichen Villenreihe vorsieht. Sowohl der Planungs- und Gestaltungsbeirat als auch die zuständigen Gremien haben die Bebauung 2024 einstimmig befürwortet.
Herausforderungen für potenzielle Investoren
Der zukünftige Käufer des Grundstücks steht vor mehreren Herausforderungen:
- Das Areal gilt als Kampfmittelverdachtsfläche mit einem Bombentrichter nördlich der Rampenanlage, wie der Munitionsbergungsdienst des Landes im Frühjahr 2024 feststellte.
- Die städtebauliche Einbindung des historischen Kuhtors erfordert besondere gestalterische Sensibilität.
- Die Integration des erforderlichen Stellplatzbedarfs gestaltet sich schwierig.
Die Verwaltung schätzt die Investition daher als „wirtschaftlich herausfordernd“ ein. Dennoch hofft man nun mit dem Verkaufsmodell auf mehr Interessenten als beim gescheiterten Erbbaurecht-Verfahren.
Strenge Bauauflagen und zeitliche Vorgaben
Der Erwerb des Grundstücks bleibt an strikte Bedingungen geknüpft. Der Käufer verpflichtet sich zu:
- Einhaltung der vorgesehenen Geschosshöhe
- Bereitstellung der erforderlichen Stellplätze
- Einhaltung der Grundflächenzahl
- Umsetzung der festgelegten Dachform
Zudem muss der Investor innerhalb von 18 Monaten nach Vertragsabschluss mit dem Bau beginnen und das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten fertigstellen. Diese klaren zeitlichen Vorgaben sollen sicherstellen, dass die seit Jahrzehnten bestehende Baulücke endlich geschlossen wird und die historische Villenreihe am Kuhtor ihre ursprüngliche Geschlossenheit zurückerhält.
Die erneute Konzeptvergabe markiert einen wichtigen Schritt in der Rostocker Stadtentwicklung. Ob sich mit dem Verkaufsmodell nun tatsächlich mehr Investoren für das anspruchsvolle Projekt finden lassen als beim Erbbaurecht, bleibt abzuwarten. Die Stadt setzt jedenfalls alle Hebel in Bewegung, um dieses städtebauliche Jahrhundertprojekt endlich zu realisieren.



