Agrarminister scheitern an gemeinsamer Position zu Mindestlohn-Ausnahmen
Die deutschen Agrarminister haben auf ihrer Frühjahrstagung in Bad Reichenhall keine Einigung über mögliche Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonkräfte in der Landwirtschaft erzielt. Die Ressortchefs und -chefinnen der Bundesländer konnten sich mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) nicht auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen.
Unionsländer fordern Flexibilität, ein Bundesland blockiert
Nach Angaben des baden-württembergischen Agrarministers Peter Hauk (CDU) wollten die unionsgeführten Bundesländer gewisse Ausnahmeregelungen vom Mindestlohn schaffen. Allerdings habe ein Bundesland es nicht für notwendig befunden, darüber überhaupt zu beraten. „So wurde das Thema Mindestlohn lediglich erörtert ohne eine Beschlussfassung“, erklärte Hauk auf der Abschluss-Pressekonferenz der Tagung.
Die Diskussion bleibt damit vorerst ergebnislos, und der geltende Mindestlohn gilt weiterhin uneingeschränkt auch für Saisonarbeiter im Obst- und Gemüseanbau.
Vorschläge für zeitlich begrenzte Modelle
Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus (SPD) äußerte Sympathie für ein sogenanntes 90-Tage-Modell. Dieses würde Ausnahmen vom Mindestlohn für einen überschaubaren Zeitraum, beispielsweise während der Spargel- oder Erdbeerernte, ermöglichen. Backhaus betonte, dass solche flexiblen Regelungen helfen könnten, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Landwirte zu erhalten.
Branchendruck für Sonderregelungen hält an
Zuletzt hatte die Agrarbranche verstärkt Druck für Sonderregelungen beim Mindestlohn für Saisonkräfte gemacht. Bauernpräsident Joachim Rukwied forderte einen grundsätzlichen Abschlag von 20 Prozent, um mit wichtigen Wettbewerbsländern wie Spanien, Griechenland oder Polen konkurrieren zu können. Diese Länder haben oft niedrigere Lohnkosten, was deutsche Produzenten unter Druck setzt.
Der gesetzliche Mindestlohn war zu Jahresbeginn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben worden und soll bis 2027 auf 14,60 Euro steigen. Diese Erhöhungen verschärfen die Debatte um die wirtschaftliche Belastung für landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere bei saisonalen Spitzenzeiten.
Ohne einen bundeseinheitlichen Beschluss der Agrarminister bleibt es bei der aktuellen Rechtslage, was bedeutet, dass Landwirte weiterhin den vollen Mindestlohn zahlen müssen. Die Uneinigkeit unter den Ländern spiegelt die kontroverse Diskussion wider, wie die Balance zwischen fairen Arbeitsbedingungen und wirtschaftlicher Tragfähigkeit der Landwirtschaft aussehen sollte.



