Agrarminister erzielen keine Einigung zu Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonkräfte
Keine Einigung bei Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonkräfte

Agrarminister bleiben bei Mindestlohn für Saisonkräfte uneins

Die deutschen Agrarminister haben auf ihrer Frühjahrstagung im bayerischen Bad Reichenhall keine Einigung zu möglichen Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonkräfte in der Landwirtschaft erzielt. Die Ressortchefs und -chefinnen der Bundesländer konnten sich gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) nicht auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen.

Unionsländer drängen auf Sonderregelungen

Die unionsgeführten Bundesländer hatten nach Angaben des baden-württembergischen Agrarministers Peter Hauk (CDU) gewisse Ausnahmen vom Mindestlohn schaffen wollen. Ein Bundesland habe es seiner Aussage zufolge jedoch nicht für notwendig befunden, darüber zu beraten. „So wurde das Thema Mindestlohn lediglich erörtert ohne eine Beschlussfassung“, erklärte Hauk auf der Abschluss-Pressekonferenz der Agrarministerkonferenz.

Sein Kollege Till Backhaus (SPD) aus Mecklenburg-Vorpommern zeigte sich offen für ein 90-Tage-Modell. Dieses würde Ausnahmen für einen überschaubaren Zeitraum etwa beim Spargel- oder Erdbeeranbau ermöglichen. Die unterschiedlichen Positionen der Bundesländer verhinderten jedoch einen gemeinsamen Beschluss.

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Branchendruck für Wettbewerbsfähigkeit

Zuletzt hatte die Agrarbranche verstärkt Druck für Sonderregelungen beim Mindestlohn für Saisonkräfte im Obst- und Gemüseanbau gemacht. Bauernpräsident Joachim Rukwied hatte für die Zukunft einen grundsätzlichen Abschlag von 20 Prozent gefordert, um mit wichtigen Wettbewerbsländern wie Spanien, Griechenland oder Polen konkurrieren zu können.

Der gesetzliche Mindestlohn war zu Jahresbeginn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben worden und steigt bis 2027 auf 14,60 Euro. Diese Erhöhung stellt viele landwirtschaftliche Betriebe vor Herausforderungen, insbesondere bei saisonalen Spitzenzeiten.

Folgen für die Landwirtschaft

Die fehlende Einigung bedeutet, dass es vorerst beim geltenden Mindestlohn auch für Saisonkräfte bleibt. Dies hat folgende Konsequenzen:

  • Landwirtschaftliche Betriebe müssen weiterhin den vollen Mindestlohn zahlen
  • Die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber europäischen Konkurrenten bleibt eingeschränkt
  • Die Diskussion über Sonderregelungen wird auf später verschoben
  • Die unterschiedlichen Positionen zwischen Bundesländern werden deutlich

Die Agrarministerkonferenz in Bad Reichenhall endete somit ohne konkrete Beschlüsse zu diesem wichtigen Thema für die deutsche Landwirtschaft. Die Debatte über Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeiter wird voraussichtlich auf zukünftigen Sitzungen fortgesetzt werden.

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